Baurecht: Standard-Vertrag eines Bauträgers verstößt überwiegend gegen neues Bauvertragsrecht! Mit Urteil vom 28. Oktober 2020 erklärt das OLG Frankfurt a.M. insgesamt 18 vorformulierte Klauseln in einem Bauvertrag zur schlüsselfertigen Errichtung eines Neubaus nach neuem Bauvertragsrecht für unwirksam (Az.: 29 U 146/19).
11.11.2020