Öffentlicher Sektor

Öffentlicher Sektor, Kompetenz der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Die Öffentliche Hand, insbesondere Kommunen, kommunale Gesellschaften und Zweckverbände bewegen sich zunehmend im Spannungsfeld wirtschaftlicher Herausforderungen und steigender rechtlicher Anforderungen. Unsere Anwälte beraten Sie interdisziplinär zu allen Herausforderungen, welche sich im Bereich der Öffentlichen Hand bei der Bewältigung der immer weiter zunehmenden Herausforderungen stellen. Zu unseren Mandanten gehören insbesondere Kommunen, kommunale Unternehmen (Stadtwerke, Verkehrsgesellschaften, Wirtschaftsförderungsgesellschaften), Zweckverbände und Zuwendungsnehmer. Branchenschwerpunkte sind hierbei die Bereiche Verkehr, Energie und Bau.

Leistungsspektrum

  • Vergaberecht
  • Beihilferecht
  • Zuwendungsrecht
  • Recht des ÖPNV/SPNV
  • Arbeits- und Gesellschaftsrecht für Kommunen und kommunale Unternehmen
  • Bauprojekte für die Öffentliche Hand