Dr. Klaus Neumann ist Rechtsanwalt und Partner bei BUSE in München.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Handels– und Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht.
Herr Dr. Neumann berät mittelständische Unternehmen und Unternehmer in ihren laufenden wirtschaftsrechtlichen Belangen, insbesondere bei Lieferverträgen und Vertriebsvereinbarungen sowie in Fragen des Gesellschaftsrechts, vor allem bei Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen und Transaktionen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er Unternehmen und Personalverantwortliche in allen arbeits- und dienstrechtlichen Angelegenheiten des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts.
Sein Beratungsbereich umfasst alle Aspekte des Arbeitsrechts. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung und Betreuung von Unternehmen bei Umstrukturierungen und komplexen Arbeitsverhältnissen, einschließlich der Vorbereitung von Kündigungen und Rechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus berät er bei der Gestaltung aller in Unternehmen verwendeten Verträge, z.B. Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge, Policen, Vergütungsmodelle und flexible Arbeitszeitregelungen.
Dr. Neumann hat besondere Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Unternehmen speziell in Fragen der Entgeltstruktur und der notwendigen Anpassungen zur Erfüllung der Equal Pay Anforderungen.
Auszeichnungen
Legal500, Empfohlener Anwalt 2017
Mitgliedschaften
Publikationen
Der Eigentumsvorbehalt im Deutsch-Italienischen Rechtsverkehr (2000), Dr. Klaus Neumann
Regelmäßiger Referent für Management Forum Starnberg im Bereich Vertriebsrecht, Dr. Klaus Neumann
Regelmäßige Beiträge im Arbeitsrecht-Newsletter von BUSE, Dr. Klaus Neumann