Dr. Klaus Neumann ist Rechtsanwalt und Partner bei BUSE in München.
Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist das Handels- und Gesellschaftsrecht und das Arbeitsrecht.
Herr Dr. Neumann berät mittelständische Unternehmen und Unternehmer in ihren laufenden wirtschaftsrechtlichen Belangen, insbesondere bei Lieferverträgen und Vertriebsvereinbarungen sowie in Fragen des Gesellschaftsrechts, vor allem bei Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen und Transaktionen.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berät er Unternehmen und Personalverantwortliche in arbeitsrechtlichen Fragestellungen des Individualarbeitsrechts und des Kollektivarbeitsrechts.
Auszeichnungen
Legal500, Empfohlener Anwalt 2017
Mitgliedschaften
Publikationen
Der Eigentumsvorbehalt im Deutsch-Italienischen Rechtsverkehr (2000), Dr. Klaus Neumann
Regelmäßiger Referent für Management Forum Starnberg im Bereich Vertriebsrecht, Dr. Klaus Neumann
Regelmäßige Beiträge im Arbeitsrecht-Newsletter von BUSE, Dr. Klaus Neumann