Hinweisgebermeldestelle: Das Gesetz verlangt Fachkunde!

 Online-Fortbildung für Meldestellenbeauftragte – inklusive Fachkundenachweis.

Hinweisgebermeldestelle: Das Gesetz verlangt Fachkunde!

Meldestellenbeauftragte müssen laut Gesetz über „notwendige Fachkunde“ verfügen. Mit einem Webinar am 04. und 05. Juni 2024 bieten wir in Zusammenarbeit mit dem AuA-Magazin einen entsprechenden Online-Fachkundelehrgang an.

Die interne Hinweisgebermeldestelle

Viele Unternehmen sind seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) dazu verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten, die bestimmten Anforderungen genügen müssen.

Die Meldestelle bzw. der Meldestellenbeauftragte ist dann u. a. für folgende Aufgaben verantwortlich:

  • Organisation und Management der Meldestelle, also z. B. das Koordinieren unterschiedlicher Prozesse und Sicherstellen des störungsfreien Ablaufs,
  • Entgegennehmen von Hinweisen über Verstöße,
  • Prüfen der Hinweise auf Stichhaltigkeit,
  • Bearbeiten der Hinweise und ggf. Einleiten von Folgemaßnahmen, wie z. B. internen Untersuchungen, oder das Weiterleiten an zuständige externe Stellen,
  • regelmäßiges Berichterstatten über den Stand der Bearbeitung von Hinweisen und über Folgemaßnahmen sowie das
  • Bereitstellen von einfach verständlichen Informationen zum Thema (z. B. Info-Broschüren, Schulungen etc.).

Fachkundenachweis nach § 15 HinSchG

Wer als Meldestellenbeauftragter aktiv ist, muss damit nicht nur über Organisationstalent und Rechtskenntnisse verfügen. Gleichzeitig müssen Meldestellenbeauftragte vor allem Vertraulichkeit und das Einhalten der Datenschutzvorgaben im Zusammenhang mit der Nutzung der Meldestelle gewährleisten.

Insofern verwundert es nicht, dass das HinSchG in § 15 Abs 2 HinSchG ausdrücklich einen Fachkundenachweis erfordert:

„Beschäftigungsgeber tragen dafür Sorge, dass die mit den Aufgaben einer internen Meldestelle beauftragten Personen über die notwendige Fachkunde verfügen.“

Webinar für den Fachkundenachweis

Aus diesem Grund bieten wir in Zusammenarbeit mit dem AuA-Magazin (künftigen) Meldestellenbeauftragten die Möglichkeit, sich online entsprechend zu qualifizieren.

In einem zweitägigen Webinar – am 04./05.06.2024 – wird es nicht nur darum gehen, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Daneben werden praktische Fähigkeiten für die Einrichtung und den Betrieb interner Meldestellen vermittelt.

Dabei legen wir größten Wert auf interaktive Trainingseinheiten, die von der Theorie bis zur Praxis reichen und die Teilnehmer damit wirklich „fit“ für die Arbeit in einer Meldestelle machen.

Der abschließende 30-minütige Wissenstest wird bei Bestehen mit einem Zertifikat belohnt.

Dieses Zertifikat dient auch als Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG.

Im Verlauf des Webinars wird es außerdem ausreichend Zeit und Gelegenheit für individuelle Fragen geben.

Mehr Informationen & Anmeldung

Mehr Informationen zum Webinar und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

  • Etliche Unternehmen sind nach dem Hinweisgebeschutzgesetz dazu verpflichtet, interne Hinweisgebermeldestellen einzurichten.
  • Meldestellenbeauftragte müssen einen Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG erbringen.
  • Unser Fachkundelehrgang in Zusammenarbeit mit dem AuA-Magazin vermittelt in zwei Tagen die notwendigen Inhalte für den Fachkundenachweis inkl. Zertifikat beim Bestehen des Abschlusstests.