Reformvorhaben der Bundesregierung

 
Bundesregierung legt ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung vor“. Auch die Alterssicherungskommission hat Ihr Konzept veröffentlicht.

Reformvorhaben der Bundesregierung – Spiegelkuppel im Reichstagsgebäude Berlin

Die Bundesregierung hat ein „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ beschlossen. Zudem hatte kurz zuvor die Alterssicherungskommission ihre Empfehlungen vorgelegt. Beide Papiere enthalten wichtige Änderungen für das Arbeitsrecht.

Erweiterte Zulässigkeit sachgrundloser Befristungen

Für bis zum 31.12.2030 eingestellte Arbeitnehmer soll eine sachgrundlose Befristung bis zu einer Maximaldauer von bis zu 4 Jahren (bisher 2 Jahre) mit einer bis zu sechsmaligen Verlängerungsmöglichkeit (bisher dreimalig) zulässig werden. Diesbezüglich soll auch eine erneute Ersteinstellung bei demselben Arbeitgeber möglich sein. Das meint offensichtlich eine Aufhebung des Vorbeschäftigungsverbotes und die Anwendbarkeit der vorstehenden erleichterten Befristungsregelungen für Arbeitnehmer, die erneut sachgrundlos befristet eingestellt werden, obwohl sie bereits in der Vergangenheit bei diesem Arbeitgeber angestellt waren. Zudem müssen Befristungen ab dem 01.01.2027 nicht mehr schriftlich vereinbart werden.

Abfindung statt Weiterbeschäftigung

Arbeitgeber sollen ab dem 01.01.2027 die Möglichkeit haben, im Falle der Unwirksamkeit einer Kündigung gegenüber eine sog. Hochverdiener beim Arbeitsgericht die Festsetzung einer Abfindung zu beantragen. Eines Grundes bedarf es dann nicht mehr. Das betrifft Arbeitnehmer, die ein Jahreseinkommen oberhalb der 1,75- fachen Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung verdienen.

Zudem sollen Abfindungen generell künftig steuerlich umso stärker begünstigt werden, je schneller eine neue Beschäftigung aufgenommen wird. Ziel ist es, einen zügigen Wechsel von einem Job in den nächsten Job attraktiver zu machen.

Ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag

Über keinen Aspekt der Reformvorhaben wurde kontroverser diskutiert, als die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag. Bereits jetzt kann der Arbeitgebers indessen den Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag verlangen. Ferner sind für die Arbeitnehmer günstigere Regelungen möglich. Darauf werden Gewerkschaften und Betriebsräte in Tarifverhandlungen resp. bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen drängen.

Die telefonische Krankschreibung wird (wieder) abgeschafft.

Minijobs – weg oder doch nicht?

Die Alterssicherungskommission empfiehlt die Abschaffung der steuer- und sozialversicherungsrechtlich privilegierten geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs). Eine Ausnahme soll für Schüler gelten. Minijobs würden ein erhebliches Armutsrisiko, insbesondere für Frauen bergen und Anreize beeinträchtigten, die Erwerbstätigkeit auszudehnen, wenn der Betreuungsbedarf der Kinder altersbedingt zurückgeht. Ca. 6,5 der ca. 6,7 Millionen Menschen mit einen Minijob (ohne Minijobs in Haushalten) sind jedoch Arbeitnehmer, die den Minijob als Nebenjob ausüben, Rentner sowie Studenten. Die Überlegungen der Alterssicherungskommission sind daher nicht überzeugend.

Zudem soll nach dem „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“ der Pauschalsteuersatz bei Minijobs von zwei auf fünf Prozent angehoben werden. Das spricht eigentlich gegen deren Abschaffung.

Dynamisches Renteneintrittsalter

Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt an die Lebenserwartung zu koppeln. Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte soll abgeschafft werden.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Die Obergrenzen für den steuerlich begünstigten Sonn- und Feiertagszuschlag sollen bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro zum 01.01.2027 erhöht werden. Im Regelungsbereich eines Tarifvertrages soll der steuerfreie Zuschlag vollständig beitragsfrei gestellt.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitsrecht-2026-reformvorhaben-der-bundesregierung_76_690982.html

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Das Schicksal von Minijobs ist unklar
  • Das Kündigungsschutzverfahren wird für Hochverdiener leicht verändert
  • Die Vorlage eines ärztlichen Attests ab dem ersten Krankheitstag soll zum Regelfall werden
  • Befristungen ohne Sachgrund sollen übergangsweise erleichtert werden ist