Arbeitgeber haben ein Interesse daran, die Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer Angestellten richtig einschätzen zu können. Bewertungssysteme im Unternehmen können dabei helfen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie weit solche Bewertungssystemen gehen dürfen, und wie mit den erhobenen Daten umzugehen ist.
Auch der Online-Händler Zalando hat ein Scoring-System für Angestellte mit der Software „Zonar“ eingeführt. Über dieses System können Kollegen und Vorgesetzte die Leistungen der anderen Beschäftigten bewerten. Diese Bewertungen können Einfluss auf Bonuszahlungen oder Beförderungen haben. Nach Unternehmensangaben nehmen etwa 5.000 der 14.000 Beschäftigen an dem Bewertungssystem teil.
Das Zalando-Bewertungssystem ist im Rahmen einer Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in die Kritik geraten. Laut der Studie werde durch den Einsatz des Bewertungssystems der Leistungsdruck auf die Mitarbeiter erhöht. Die Folgen seien eine Verschlechterung des Betriebsklimas, Stress und psychologische Belastungen. Zudem gebe es auch aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken. So sei die Datenverarbeitung unter anderem nicht transparent genug. Außerdem seien die Mitarbeiter über den Einsatz der Software nicht gemäß DSGVO informiert worden.
Zalando weist die Vorwürfe zurück. Das System entspreche den Vorgaben der DSGVO. Außerdem sei die Studie keineswegs repräsentativ, da nur zehn Beschäftigte befragt worden seien. Die Kritik an dem System blieb aber nicht ungehört und hat auch die Berliner Datenschutzbeauftragte erreicht. Sie will das Bewertungssystem nun auf mögliche Mängel beim Datenschutz überprüfen.
Sollte die Berliner Datenschutzbeauftragte feststellen, dass der Datenschutz durch das System verletzt wird, wird Zalando nachbessern müssen. Dabei muss es aber nicht bleiben, denn auch ein hohes Bußgeld ist möglich. Verstöße gegen die DSGVO werden nicht als Kavaliersdelikt gesehen, sondern streng geahndet. Das bekamen auch schon ein Immobilienunternehmen und ein Telekommunikationsdienstleister zu spüren, die wegen Verstößen gegen die DSGVO Bußgelder in Millionenhöhe zahlen sollen. Hier ging es zwar um den Umgang mit Kundendaten, doch die Datenschutzrechte der Mitarbeiter müssen mindestens ebenso große Beachtung finden.