Dr. Roger Ebert

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Roger Ebert ist Partner in unserem Berliner Büro. Er ist Fachanwalt für Handels– und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Dr. Roger Ebert verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Vorständen sowie allen damit zusammenhängenden Fragen bei Begründung und Beendigung der zugrundeliegenden Anstellungsverträge. Er berät Gesellschafter bei Gesellschafterstreitigkeiten, vertritt sie – in enger Abstimmung mit den Mandanten – in Gesellschafterversammlungen ebenso wie vor Gericht in einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren. Auch im Arbeitsrecht rund um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen, berät Dr. Roger Ebert aufgrund seiner besonderen Expertise.

Zudem ist Dr. Roger Ebert ausgewiesener Spezialist im Vertriebsrecht. Er berät und vertritt Franchiseunternehmen bei der Gründung und Weiterentwicklung von Franchisesystemen, hinsichtlich angrenzender gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen bis hin zur Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Vertriebspartner.

Schwerpunkte

  • Beratung zu Geschäftsführungs- und Vorstandsmandaten:
    Unterstützung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Beratung im Arbeitsrecht bei Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei betrieblichen Umstrukturierungen
  • Vertriebsrecht

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltsverein
  • Berliner Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft für Handels- und Gesellschaftsrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft für Arbeitsrecht im DAV