Dr. Mathias Kühnreich

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Matthias Kühnreich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm

Matthias Kühnreich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm

Matthias Kühnreich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm

Matthias Kühnreich, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht der Wirtschaftskanzlei Buse Heberer Fromm

Dr. Mathias Kühnreich ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BUSE seit 2003 am Standort Düsseldorf.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das Kollektiv- und Individualarbeitsrecht sowie das Dienstvertragsrecht. Er ist Mitglied der Practice Group Arbeitsrecht.

Dr. Mathias Kühnreich berät und vertritt Unternehmen bei kollektivarbeitsrechtlichen und individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen. Dabei nimmt der Bereich von Betriebsübergängen, Spaltungen und der Abschluss von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen sowie Massenentlassungen zunehmend eine größere Rolle ein. Auch berät Dr. Mathias Kühnreich in Vorstands- und Geschäftsführerangelegenheiten und bei Trennungsvorgängen.

Auszeichnungen

  • Deutschlands Beste Anwälte 2015-2026, Handelsblatt
  • Legal500, Empfohlener Anwalt 2017-2020

Publikationen

Unternehmen haben Anspruch auf Entfernung von Kununu-Bewertungen,
Dr. Mathias Kühnreich // aktualisierte Erweiterung nach neuer Rechtsprechung, haufe.de, 17.08.2026

Keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach entzündeter Tätowierung, Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 18.08.2025, Heft 34, Seite 2100, DB1477642

Grundsatz der Monokausalität bei Arbeitsunfähigkeit und gleichzeitigem Tätigkeitsverbot,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 11.11.2024, Heft 46, Seite 2836, DB1467597

Unternehmen haben Anspruch auf Entfernung von Kununu-Bewertungen,
Dr. Mathias Kühnreich // haufe.de, 26.02.2024

Verpflichtung von Syndikusrechtsanwälten, den elektronischen Rechtsverkehr aktiv zu nutzen,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 20.11.2023, Heft 47, Seite 2763, DB1446533

Ein erfolgreiches Zustimmungsersetzungsverfahren bei außerordentlicher Kündigung einer Personalrätin vor den Verwaltungsgerichten bindet auch die Arbeitsgerichte,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 17.04.2023, Heft 16, Seite 966, DB1431044

Nomos Kommentar Gesamtes Arbeitsrecht,
Dr. Mathias Kühnreich// Band 1 ArbSchG (gesamt), 2. Auflage 2023

Homophobe Äußerung gegenüber Kollegen reicht nicht für fristlose Kündigung aus,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 23.08.2021, Heft 34, Seite 1952, DB1369329

Sonderkündigungsschutz nach § 42 SEBG,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 25.05.2021, Heft 21, Seite 1136, DB1362390

Abgeltung übergesetzlichen tariflichen Urlaubs,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 01.03.2021, Online-Zusatzbeitrag, DB1357396

Fristlose Kündigung einer Betriebsrätin: Beweislastverteilung im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 103 BetrVG,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 11.01.2021, Heft 1-2, Seite 64

Vergütungsanspruch zweier Rechtsanwälte, die vom Betriebsrat in eine Einigungsstelle entsandt wurden,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 22.05.2020, Online-Zusatzbeitrag, DB 1334970

Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs zur Vorlagepflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom  02.06.2020, Heft 22, Seite 1184

Gewinnanrechung auf die Karenzentschädigung,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 29.07.2019, Heft 30, Seite 1685

Probezeitkündigung in der Ausbildung,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 17.05.2019, Heft 20, Seite 1155

Anrufung der Einigungsstelle im Fall einer bestehenden Betriebsvereinbarung zu Umkleidezeiten,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb vom 25.01.2019, Heft 04, Seite 196

Auflösende Bedingung eines Arbeitsverhältnisses bei Wiederaufleben des Beamtenverhältnisses gilt auch für Betriebsratsmitglieder,
Dr. Mathias Kühnreich // Der Betrieb online, 26.11.2018

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