Wenn die Restrukturierung scheitert… Restrukturierung im Insolvenzverfahren.

 
Gescheiterte Restrukturierungen sind nicht zwingend das Ende für ein Unternehmen.

Wenn die Restrukturierung scheitert? Restrukturierung im Insolvenzverfahren.

Insolvenzantrag: Am Ende erfolglos?

Die Insolvenz ist keine Schande mehr für ein Unternehmen oder einen Unternehmer. Es war auch nie eine. Im Gegenteil: Geschäftsführer bzw. Vorstände von Kapitalgesellschaften sind gesetzlich zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens verpflichtet. Das spätestens innerhalb von drei Wochen nach Feststellung der Zahlungsunfähigkeit. Tun sie das nicht, setzen sie sicheiner erheblichen zivilrechtlichen Haftung oder gar Strafbarkeit aus.

Guter Ruf geschädigt?

Natürlich hat eine Insolvenz auch eine gewisse negative Publizität. Das ist so. Aber dem kann man souverän begegnen und damit umgehen lernen. Verstecken braucht man sich nicht.

Vielmehr gilt es, die Chancen der Insolvenz zu erkennen und für das Unternehmen fruchtbar zu machen. Besonders im Vorfeld oder spätestens im Frühverlauf einer Insolvenz lohnt es sich, mit den Banken, Gläubigern und auch Wirtschaftsauskunfteien die Hintergründe dieser Insolvenz offen zu besprechen. Das strahlt Lösungsorientierung und Redlichkeit aus und wirkt so direkt gegen die Beschädigung der Reputation.

Die übertragende Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens – was passiert da?

Die übertragende Sanierung ist die mit Abstand erfolgreichste und am meisten verwendete Sanierungs- bzw. Restrukturierungsmaßnahme innerhalb der Insolvenz.

Der Geschäftsbetrieb und die notwendigen Anlagevermögensgegenstände sowie die notwendigen Mitarbeiter werden im Wege eines sogenannten Asset-Deals vom Insolvenzverwalter erworben. Hierfür wird meist eine Auffanggesellschaft gegründet. Sie erwirbt diese Assets, auf die der Geschäftsbetrieb übertragen wird. Der Insolvenzverwalter wickelt die verbleibende Altgesellschaft, in der die Verbindlichkeiten verbleiben, ab. Die neue Gesellschaft kann den übernommenen Geschäftsbetrieb ohne Altlasten fortführen.

Und wie unterscheidet sich der Deal von einem “normalen Unternehmenskauf”?

Der wesentliche Unterschied zwischen einem „normalen“ Unternehmenskauf und der übertragenden Sanierung liegt in der Motivation der Beteiligten zur Transaktion:
Während bei klassischen M&A-Geschäften regelmäßig strategische und persönliche Gründe im Vordergrund stehen, liegt der Zweck der übertragenden Sanierung im Insolvenzverfahren selbst. Gemäß § 1 Satz 1 InsO beschreibt die Pflicht zur bestmöglichen und gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger.

Wichtig ist zu wissen, dass jegliche Sanierung eines Unternehmens in der Insolvenzordnung kein Selbstzweck ist. Das gilt auch für die übertragene Sanierung. Mit ihr wird das Überleben des Unternehmens nur dann gesichert, wenn das die bestmögliche Gläubigerbefriedigung verspricht.

Aber der Insolvenzverwalter hat neben dem primären Ziel der Kaufpreisoptimierung besonders auch die Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze anzustreben. Zudem muss er in gewissem Maße eine Abwägung der einzelnen Verfahrensziele im Spannungsfeld zwischen Gläubigerbefriedigung und Sanierungsfunktion vornehmen.

Welche Vorzüge bietet mir die übertragende Sanierung innerhalb des Insolvenzverfahrens?

Die für ein Insolvenzverfahren grundsätzlich nötige umfassende Vorbereitung ist wichtig, um die übertragende Sanierung erfolgreich durchzuführen.

Der Insolvenzantrag muss möglichst sorgfältig vorbereitet und möglichst komplett sein. Nichts ist schwieriger im Insolvenzverfahren als ein Schuldner, der seine Unterlagen nicht beisammenhat. Hier dann etwaige Wünsche vorzutragen oder das Gericht bzw. den Insolvenzverwalter von einer möglichen Vorgehensweise zu überzeugen, ist dann unmöglich.

Was meint das genau? Welche Angaben und Unterlagen benötige ich denn?

Beim Insolvenzgericht sind grundsätzlich folgende Unterlagen für einen Insolvenzantrag einzureichen:

  • Fragebogen zur Ermittlung der wirtschaftlichen Verhältnisse,
  • allgemeine Angaben,
  • Angaben zur Insolvenz,
  • Angaben zum Geschäftsbetrieb,
  • Vermögensübersicht (Betriebliche Vermögensgegenstände, Beteiligungen,
    Grundstücke, Immaterielle Vermögensgegenstände und sonstiges Vermögen),
  • Verzeichnis der Gläubiger und ihrer gegen den Schuldner gerichteten Forderungen.

Im Idealfall sollte bei der Formulierung des Insolvenzantrages bereits die Absicht ausdrücklich im Antrag erwähnt werden, eine übertragende Sanierung anzustreben. So hat nicht nur das Gericht von dieser Möglichkeit bzw. dem Vorhaben Kenntnis, sondern dann auch der Insolvenzverwalter. Dem sollte dieser Plan dann auch in dem bald stattfindenden persönlichen Gespräch mitgeteilt werden.

Die übertragende Sanierung zieht die Vorzüge der klassischen Restrukturierung in das Insolvenzverfahren. Zugleich erlaubt die für das Insolvenzverfahren grundsätzlich erforderliche umfassende Vorbereitung des Insolvenzantrages eine erfolgreiche Durchführung auch der übertragenden Sanierung.

Insolvenz muss nicht das Ende sein. Es gibt sehr gute Möglichkeiten, das Unternehmen selbst in der Insolvenz positiv zu restrukturieren. Sprechen Sie uns gern an.