Wenn das Warten auf Investoren zur Falle wird – Haftung und Risiken für Unternehmen

 Lilium und die Gefahr der Illiquidität

Ein unbemanntes elektrisches Flugtaxi (Multicopter) schwebt über einer Stadt mit modernen Hochhäusern, im Hintergrund sind die Petronas Towers in Kuala Lumpur zu sehen.

Start-ups und Wachstumsunternehmen sind oft auf ständige Kapitalzufuhr angewiesen. Bleibt diese aus, drohen massive Risiken – nicht nur für das Unternehmen, sondern auch für Geschäftsleiter und Gesellschafter. Der Fall Lilium, das ambitionierte Lufttaxi-Start-up, zeigt exemplarisch, welche Haftungsfallen und wirtschaftlichen Gefahren entstehen, wenn Finanzierungspläne nicht aufgehen.

1. Finanzierungsrisiken – wenn Investoren ausbleiben

Innovative Unternehmen benötigen oft hohe Summen für Forschung, Entwicklung und Markteintritt. Besonders kapitalintensive Geschäftsmodelle, wie das von Lilium, stehen unter enormem Druck:

  • Hohe Kapitalbindung: Entwicklungskosten fallen lange vor Marktreife an.
  • Unsichere Finanzierungszusagen: Investoren geben oft unverbindliche Zusagen, die sie später zurückziehen können.
  • Abhängigkeit von externem Kapital: Ohne regelmäßige Finanzierungsrunden droht der Stillstand oder sogar die Insolvenz.

Lilium sah sich mehrfach mit Finanzierungsproblemen konfrontiert. Das Vertrauen der Investoren schwand, und das Unternehmen musste neue Kapitalquellen suchen – eine Situation, die viele Start-ups kennen.

2. Haftungsrisiken für Geschäftsführung und Gesellschafter

Wenn Finanzierungsprobleme eintreten, stehen Geschäftsführer und Gesellschafter unter besonderer Beobachtung. Zentrale Haftungsrisiken sind:

a) Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO)

Tritt Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ein, muss innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag gestellt werden. Wird dies verzögert, droht:

  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung für Zahlungen nach Insolvenzreife
  • Strafrechtliche Konsequenzen (Freiheitsstrafe oder Geldstrafe)

b) Kapitalerhaltungsgebot (§ 30 GmbHG)

Gesellschafter dürfen sich keine Gewinne ausschütten lassen, wenn das Stammkapital dadurch unter den gesetzlichen Mindestbetrag fällt. Verstöße können zu persönlicher Rückzahlungspflicht führen.

c) Haftung bei fehlerhafter Kommunikation

Wenn Unternehmen Investoren, Mitarbeiter oder die Öffentlichkeit über ihre Finanzlage täuschen, drohen:

  • Schadensersatzforderungen von Anlegern und Vertragspartnern
  • Haftung nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Lilium geriet mehrfach in kritische Situationen, in denen Finanzierungszusagen wackelten – ein klassisches Beispiel für die Risiken, wenn sich Finanzierungsstrategien als zu optimistisch erweisen.

3. Strategien zur Risikominimierung

Unternehmen sollten sich frühzeitig gegen Finanzierungsrisiken absichern. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Vorsichtige Finanzplanung – Finanzierungsrunden mit ausreichendem Puffer kalkulieren.
  • Diversifizierung der Kapitalquellen – Abhängigkeit von einzelnen Investoren vermeiden.
  • Krisenfrüherkennung – Regelmäßige Liquiditätskontrolle und Worst-Case-Szenarien durchspielen.
  • Rechtzeitige Kommunikation – Offene und ehrliche Kommunikation mit Gesellschaftern und Investoren.
  • Einhaltung gesetzlicher Pflichten – Insolvenzrechtliche Vorgaben strikt beachten, um Haftung zu vermeiden.

Der Fall Lilium zeigt, wie schnell selbst hochinnovative Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten können. Wer sich zu stark auf ausstehende Investorenmittel verlässt, läuft Gefahr, in eine Haftungsfalle zu geraten. Eine vorsichtige Finanzplanung und rechtzeitige Weichenstellung sind essenziell, um existenzielle Risiken zu vermeiden.