Nachladung von Ersatzmitgliedern im Betriebsrat

 Wann die rechtzeitige Ladung von Ersatzmitgliedern noch möglich ist – und welche Folgen Fehler haben können.

Fünf moderne Stühle in einer Reihe vor einer hellen Wand, wobei der vierte Stuhl leuchtend rot ist und sich deutlich von den anderen weißen Stühlen abhebt. – Symbol für die Nachladung von Ersatzmitgliedern im Betriebsrat

Die wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats hängt maßgeblich von einer ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder ab. Mit dem Urteil vom 20.05.2025 (1 AZR 35/24) konkretisierte das BAG die Regeln zur Nachladung von Ersatzmitgliedern.

Der Fall

Ein Unternehmen der Metallwarenindustrie schloss 2007 eine Betriebsvereinbarung zu Vergütungsgrundsätzen. 2020 wurde eine neue Vereinbarung unterzeichnet, die für bestimmte Beschäftigte Kürzungen vorsah. Ein Arbeitnehmer klagte gegen diese Kürzung und rügte u. a., der damalige Beschluss des Betriebsrats sei unwirksam gewesen, weil nicht alle Ersatzmitglieder ordnungsgemäß geladen worden seien. Konkret hatte ein Mitglied am Tag der Sitzung kurzfristig abgesagt, ohne dass ein Ersatzmitglied nachgeladen wurde.

Entscheidung

Das BAG stellte in seiner Entscheidung klar, dass die wirksame Beschlussfassung des Betriebsrats entscheidend von der ordnungsgemäßen Ladung der Mitglieder – einschließlich der Ersatzmitglieder – abhängt. Grundsätzlich gilt: Ist ein ordentliches Mitglied verhindert, muss ein Ersatzmitglied geladen werden. Diese Ladung muss rechtzeitig erfolgen, sodass auch das Ersatzmitglied genügend Zeit hat, die Tagesordnung zu prüfen und sich inhaltlich vorzubereiten.

Besondere Bedeutung hatte im vorliegenden Fall die Frage, was unter „rechtzeitig“ zu verstehen ist. Nach Auffassung des Gerichts hängt dies von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere von der Komplexität der Themen und der Vorbereitungszeit, die benötigt wird. Der Betriebsratsvorsitzende hat hierbei einen gewissen Beurteilungsspielraum. Wird jedoch die Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds erst am Tag der Sitzung selbst bekannt, darf der Vorsitzende regelmäßig davon ausgehen, dass eine rechtzeitige Nachladung nicht mehr möglich ist. Eine Verpflichtung zur kurzfristigen Nachladung besteht in dieser Konstellation nicht.

Im Ergebnis hielt das BAG den in Frage stehenden Beschluss des Betriebsrats daher für wirksam. Die beanstandete Betriebsvereinbarung war trotz der unterbliebenen Nachladung gültig, weil der zeitliche Rahmen eine ordnungsgemäße Vorbereitung eines Ersatzmitglieds nicht mehr zuließ. Damit hat das Gericht die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben und den Handlungsspielraum von Betriebsratsvorsitzenden in Fällen kurzfristiger Verhinderungen bestätigt.

Praktische Relevanz

Für die betriebliche Praxis macht das Urteil deutlich, dass die formalen Abläufe bei Betriebsratssitzungen sorgfältig einzuhalten sind. Sobald ein Mitglied verhindert ist, muss ein Ersatzmitglied geladen werden, damit das Gremium vollständig und ordnungsgemäß entscheiden kann. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verhinderung rechtzeitig bekannt ist. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden, unverzüglich tätig zu werden. Gleichzeitig betont das BAG aber auch die Grenzen: Meldet sich ein Mitglied erst am Sitzungstag ab, ist eine Nachladung in der Regel nicht mehr möglich. In dieser Situation bleibt der Beschluss dennoch wirksam, sodass die Arbeit des Gremiums nicht blockiert wird. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie genau darauf achten sollten, ob Betriebsratsvorsitzende die Vorgaben zu Ladungen und Nachladungen eingehalten haben.

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Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Ersatzmitglieder müssen immer rechtzeitig geladen werden – auch bei kurzfristigen Ausfällen, soweit machbar.
  • „Rechtzeitig“ hängt vom Einzelfall ab, BAG räumt Betriebsratsvorsitzenden aber einen Beurteilungsspielraum ein.
  • Fehlende oder fehlerhafte Ladungen gefährden die Wirksamkeit von Betriebsratsbeschlüssen und nachfolgenden Vereinbarungen.
  • Bei kurzfristigen Ausfällen von Betriebsratsmitgliedern am Sitzungstag selbst, ist eine Nachladung in der Regel nicht mehr möglich.