Betriebsrätemodernisierungsgesetz seit dem 18.06.2021 in Kraft.

 Mitbestimmungsrechte im Betrieb werden gestärkt.

Bundestag beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz.

Der Bundestag hat am 21. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz beschlossen. Der Bundesrat hat dem neuen Gesetz nach einigen Änderungen durch den Ausschuss für Arbeit- und Soziales am 28.5.2021 zugestimmt. Das Gesetz ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl) Teil l, Nr. 32 vom 17.6.2021, Seiten 1762 bis 1765, und ist am 18.06.2021 in Kraft getreten.

Ziel des Gesetzes ist es, die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Betrieb zu stärken. Deshalb wird die Gründung von Betriebsräten erleichtert und das Mitbestimmungsrecht bereits bestehender Betriebsräte erweitert.

Vereinfachtes Wahlrecht bei Gründung eines Betriebsrats

Eine der wesentlichen Neuerungen durch das Gesetz ist, dass das vereinfachte Wahlverfahren zur Gründung eines Betriebsrats nun auch bei Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten statt wie bisher bei bis zu 50 Mitarbeitern Anwendung findet. Für Wahlvorschläge sind bei Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigen nur noch zwei Unterschriften notwendig. Bei Betrieben mit weniger als 20 Mitarbeitern werden keine Unterschriften für die Gründung eines Betriebsrats benötigt.

Neu ist auch, dass das Mindestalter für die aktive Wahlbeteiligung von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde.

Verbesserter Kündigungsschutz

Zudem werden Arbeitnehmer, die an der Gründung eines Betriebsrats mitwirken, besser vor Kündigungen geschützt. Vom Zeitpunkt der Beantragung einer Betriebsratswahl bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses sind sie unkündbar.

Betriebsratssitzungen

Wie durch Corona bekannt, können Betriebsratssitzungen auch künftig als Video- oder Telefonkonferenz stattfinden. Präsenzsitzungen haben jedoch Vorrang. Für Einigungsstellen und den Wirtschaftsausschuss gilt dies jedoch – anders als während der Corona-Pandemie – nicht.

Verschwiegenheitspflicht

Zudem wurde klarer formuliert, dass der oder die Datenschutzbeauftragte auch bei solchen Informationen, deren Bekanntgabe an den Arbeitgeber die Unabhängigkeit des Betriebsrats berührt, zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Homeoffice und mobile Arbeit

Nicht zuletzt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie fand auch das Homeoffice seinen Weg in das Gesetz. Dem Betriebsrat wird dabei ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit zugesprochen.

Zudem wird der Unfallschutz im Homeoffice verbessert. Bislang waren lediglich sog. Betriebswege, etwa der Gang zum Drucker, versichert. Nun sind auch der Gang in die Küche oder zur Toilette unfallversichert. Der Versicherungsschutz wurde ebenfalls auf die Wege ausgedehnt, die die Beschäftigten zur Betreuung ihrer Kinder außer Haus zurücklegen.

Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz werden die Mitbestimmungsrechte gestärkt und auch die Gründung von Betriebsräten in kleineren Betrieben wird erleichtert.