Lutz Tiedemann ist Partner an unserem Hamburger Standort. Er ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Fachanwalt für Handels– und Gesellschaftsrecht sowie zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern (WIRE).
Lutz Tiedemann berät im Bank- und Gesellschaftsrecht sowohl strategisch als auch forensisch. Zu seinen Mandanten zählen Geschäftsleiter und Organe in haftungsrechtlichen Fragen, Kreditinstitute und Emissionshäuser im zivil- und aufsichtsrechtlichen Tagesgeschäft, dänische Mandanten im deutschen Recht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Unternehmen aus Österreich und der Schweiz. Als zertifizierter Berater für Kryptowerte und Steuern berät er institutionelle Investoren, Privatinvestoren für Investments in Kryptowährungen, FinTech- sowie Smart-Contract-Projekte. Zudem begleitet Herr Tiedemann Finanzdienstleister im Aufsichtsrecht und ist Geschäftsführer einer Verwahrstelle nach dem KAGB (DEHMEL & TIEDEMANN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg für Publikums- und Spezial-AIF). Im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts kann Lutz Tiedemann auf eine besondere Expertise bei der Abwehr und Durchsetzung von Sammelklagen und Massenverfahren zurückgreifen. Als Fachreferent und Verfasser zahlreicher Fachpublikationen widmet er sich dem deutschen und europäischen Bankrecht. Lutz Tiedemann berät in deutscher, englischer und dänischer Sprache.
Vor seiner Tätigkeit bei BUSE war er in verschiedenen Wirtschaftskanzleien im In- und Ausland tätig.
Aktuelle Medien
- Handelsblatt, Ex-Finanzchef des Baukonzerns Soravia soll Schadenersatz zahlen? 09.12.2025
- Stiftung Warentest, Nachrangdarlehen 5 Tipps für Anleger: 21.03.2025
- Fonds professionell, Landgericht erkennt Prospektfehler beim „Proreal Europa, 10.12.2025
- Der STANDARD (Österreich), „Extremes Klumpenrisiko“: Deutsches Gericht fällt brisantes Urteil in Soravia-Causa, 09.12.2025
- Financefwd, Vom Krypto-Vorzeigeprojekt zum FTX-Opfer: Der tiefe Fall von Invao, 30.12.2023
- Handelsblatt, Crowd-Funding-Plattform Seedmatch – sind Tausende Verträge unwirksam? 15.05.2023
- Capital, Sono Motors droht Ärger wegen fragwürdiger Finanzierung, 14.04.2023
- Handelsblatt, Ärger bei Flugtaxi-Start-up – 177 Investoren drängen auf „faire Partizipation, 07.10.2022
Aktuelle Aufsätze
- Crowdinvestments und das Problem mit dem „Trick“ der qualifizierten Nachrangklausel, Tiedemann, SanB 2024, 17-21
- Genossenschaft als Haftungsadressat nach den §§ 20, 21 Vermögensanlagengesetz? Eine Betrachtung unter dem Blickwinkel der verbotenen Einlagenrückgewähr, Tiedemann/Brix-Neve, AnwZert HaGesR 9/2021 Anm. 1
Aktuelle Urteilsanmerkungen
- SanB 2025, Seite 210, Anmerkung zu OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.2025 – I-34 U 23/25
- SanB 2025, Seite 109, Anmerkung zu LG Ravensburg, Urteil vom 7.2.2025 – 2 O 99/24
- Berechnung zur Vorfälligkeitsentschädigung mit negativen (fiktiven) Wiederanlagezinsen; OLG Nürnberg (14 U 2764/22), Infobrief 3/2024 für Institut für Finanzdienstleistungen für die Verbraucherzentralen
- Keine Verwirkung und Rechtsmissbrauch bei § 5a VVG a.F. juris Literaturnachweis zu Tiedemann, jurisPR-BKR 1/2022 Anm










