Doch wann liegt eine solche wissentliche Pflichtverletzung tatsächlich vor?
Mit Urteil vom 19. November 2025 (Az. IV ZR 66/25) hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an diesen Risikoausschluss konkretisiert und dabei den Versicherungsschutz von Organmitgliedern gestärkt.
Der Fall: Zahlungen nach Insolvenzreife
Der Insolvenzverwalter einer insolventen GmbH nahm die D&O-Versicherung eines ehemaligen Geschäftsführers in Anspruch.
Dem Geschäftsführer wurde vorgeworfen, nach Eintritt der Insolvenzreife weiterhin Zahlungen geleistet zu haben. Die Versicherung verweigerte ihre Leistung mit dem Argument, der Geschäftsführer habe seine Pflichten wissentlich verletzt. Zudem habe er die wirtschaftliche Krise der Gesellschaft erkannt und die Insolvenz nicht rechtzeitig beantragt.
Der Fall landete schließlich beim Bundesgerichtshof.
Die Entscheidung des BGH
Der BGH stellte klar, dass der Risikoausschluss wegen einer „wissentlichen Pflichtverletzung“ eng auszulegen ist.
Entscheidend sei nicht, ob der Geschäftsführer allgemein wusste, dass sich das Unternehmen in einer wirtschaftlichen Krise befindet oder ob andere Pflichten verletzt wurden.
Vielmehr muss sich die Kenntnis auf genau die Pflicht beziehen, deren Verletzung später den Haftungsanspruch auslöst.
Im konkreten Fall bedeutet dies:
Wer wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife haftet, verliert den Versicherungsschutz nicht bereits deshalb, weil er möglicherweise die Insolvenzantragspflicht verspätet erfüllt hat.
Der Versicherer muss vielmehr nachweisen, dass der Geschäftsführer die konkrete Pflichtverletzung – also das Verbot der betreffenden Zahlung – kannte und sich bewusst war, pflichtwidrig zu handeln.
Warum die Entscheidung wichtig ist
Die Entscheidung hat erhebliche praktische Bedeutung.
In Unternehmenskrisen treten häufig mehrere Pflichtverletzungen zeitgleich oder nacheinander auf. Versicherer argumentieren in solchen Fällen häufig, dass bereits die Kenntnis einer anderen Pflichtverletzung ausreiche, um den Versicherungsschutz insgesamt entfallen zu lassen.
Dieser Argumentation hat der BGH nun Grenzen gesetzt.
Die Karlsruher Richter verlangen eine konkrete Zuordnung zwischen:
- der haftungsbegründenden Pflicht,
- der Kenntnis des Organmitglieds und
- dem geltend gemachten Schaden.
Damit wird verhindert, dass Risikoausschlüsse über ihren eigentlichen Zweck hinaus ausgedehnt werden.
Bedeutung für Compliance und Restrukturierung
Gerade in Restrukturierungs- und Krisensituationen ist die Entscheidung von erheblicher Bedeutung.
Geschäftsführer und Vorstände müssen oft unter erheblichem Zeitdruck handeln. Nicht jede Fehlentscheidung ist zugleich eine wissentliche Pflichtverletzung.
Der BGH bestätigt damit einen wichtigen Grundsatz:
D&O-Versicherungsschutz entfällt nicht bereits wegen einfacher Fehler, Fehleinschätzungen oder Fahrlässigkeit.
Erst wenn das Organmitglied die konkrete Pflicht kennt und bewusst gegen sie verstößt, kann der Risikoausschluss greifen.
Praxiskasten: Was Organmitglieder jetzt beachten sollten
Für Geschäftsführer und Vorstände
- Entscheidungen in Krisensituationen dokumentieren
- Rechtliche Beratung frühzeitig einholen
- Insolvenzreife laufend überwachen
- Zahlungsentscheidungen nachvollziehbar begründen
Für Aufsichtsräte
- Krisenindikatoren frühzeitig hinterfragen
- Dokumentation der Überwachung sicherstellen
- D&O-Deckung regelmäßig überprüfen
Für Unternehmen
- Versicherungsbedingungen analysieren
- Risikoausschlüsse verstehen
- Compliance- und Krisenprozesse dokumentieren
Fazit
Der Bundesgerichtshof stärkt mit seiner Entscheidung die Position von Geschäftsführern und Vorständen gegenüber D&O-Versicherern.
Der Risikoausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung greift nur dann, wenn sich die Kenntnis des Organmitglieds auf genau die Pflichtverletzung bezieht, die später zur Haftung führt.
Für die Praxis bedeutet dies mehr Rechtssicherheit – insbesondere in Krisen- und Restrukturierungssituationen, in denen häufig über den Umfang des Versicherungsschutzes gestritten wird.
Die Entscheidung zeigt zugleich, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation von Entscheidungen und ein funktionierendes Compliance- und Risikomanagementsystem sind.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Der Risikoausschluss „wissentliche Pflichtverletzung“ ist eng auszulegen.
- Die Kenntnis einer anderen Pflichtverletzung genügt nicht für den Wegfall des D&O-Schutzes.
- Geschäftsführer und Vorstände erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit in Krisensituationen.








