Australien hat seit dem 1.1.2026 sein über Jahrzehnte bestehendes, freiwilliges und größtenteils informelles Fusionskontrollverfahren aufgegeben und ein zwingendes und präventives Merger-Regime einführt.
Für deutsche Unternehmer sollten das alte Kamellen sein, da ein ähnliches System in Deutschland schon seit 1973, aber spätestens seit 1999 existiert, vgl. §§ 35 ff. GWB. Allerdings sind die Schwellen viel niedriger als in Deutschland und es lauern erhebliche Verfahrenskosten.
So heißt es aufgepasst, da die neuen Regeln in Australien die lokale Geschäftsführung wochenlang schachmatt setzen und auch richtig teuer werden können, – z.B. bei einem rein deutschen Deal (AUD 250 Mio. plus), bei dem das Target eine Branch oder Tochtergesellschaft in Australien unterhält oder – z.B. wenn ein Target einen Jahresumsatz in Australien von AUD 50 Mio. erreicht. Verstöße werden mit enormen Sanktionen geahndet.
Wann muss gemeldet werden?
Notifizierungspflichtig sind Transaktionen, die (1) eine „acquisition“ von Anteilen oder Vermögenswerten darstellen, die (2) „connected with Australia“ sind (z. B. Target betreibt Geschäft in/ nach Australien) und (3) eine Kontrolle i.S.d. § 50AA Corporations Act ausgeübt wird und (4) mindestens eine der neuen monetären Schwellen überschritten wird.
Zwei typische Kategorien spielen für europäische Investoren eine Rolle:
1. „Größere Unternehmensgruppen“
- Kombinierter Australien-Umsatz ≥ AUD 200 Mio (120 Mio. EUR), und Target-Revenue ≥ AUD 50 Mio (30 Mio. EUR); oder
- globaler Transaktionswert ≥ AUD 250 Mio (150 Mio. EUR), oder
- „creeping acquisitions“ der letzten 3 Jahre ≥ AUD 50 Mio.
2. „Sehr große Erwerber“
- Erwerbergruppe ≥ AUD 500 Mio Australien-Umsatz (300 Mio. EUR), und
- Target-Umsatz ≥ AUD 10 Mio, oder
- Creeping acquisitions ≥ AUD 10 Mio.
Die Schwellen werden mindestens alle drei Jahre überprüft und können sich vor dem Startdatum noch verändern.
Wie läuft das Verfahren ab?
- Die ACCC bietet ein Pre-notification engagement an – schon vor allem wegen der Kosten unten ist dieses dringend zu empfehlen.
- Abhängig von Komplexität und Marktfragen wird eine Short Form oder eine Long Form eingereicht.
- Phase-1-Review: 15–30 Geschäftstage und Gebühren von AUD 56,800. Kleine Unternehmen, die weniger als AUD 10 Millionen Umsatz verzeichnen, können eine Ausnahme beantragen. In Deutschland ist dieses Verfahren kostenlos.
- Phase-2-Review: bis zu 90 Tage + mögliche Verlängerungen und Kosten von mindestens AUD 475,000 an Gebühren. In Deutschland ist dieses Verfahren kostenlos.
- Wird die Transaktion untersagt, steht entweder ein public-benefit authorisation-Verfahren oder ein Merits Review beim Australian Competition Tribunal offen.
- Freigaben gelten 12 Monate, danach ist neu zu melden.
Was ist ausgenommen?
Großzügige Ausnahmen bestehen u. a. für interne Umstrukturierungen; alltägliche Geschäftsvorgänge (mit Ausnahmen für Landrechte und Patente); bestimmte Finanztransaktionen oder Erwerbe durch Insolvenzverwalter oder per Gerichtsbeschluss.
Risiken und Nebenwirkungen?
Fragen Sie diesmal ausnahmsweise nicht Ihren Arzt und Apotheker, sondern Ihre Rechtsanwältin und Ihren Rechtsanwalt.
Fazit
Australiens neue Fusionskontrolle ab 1.1.2026 ähnelt dem deutschen System, ist für deutsche Unternehmen also kein völlig neues Konzept. Allerdings liegen die Schwellenwerte deutlich niedriger, Verstöße werden streng sanktioniert, und die Verfahren – besonders Phase 2 – können teuer und zeitaufwendig werden. Bereits Beteiligungen an australischen Tochtergesellschaften oder Umsätze ab AUD 50 Mio können zur Notifizierungspflicht führen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, planen und rechtliche Beratung einbeziehen, um Kostenfallen und Verzögerungen zu vermeiden.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Niedrige Schwellen & Notifizierungspflicht: Schon australische Umsätze ab AUD 50 Mio oder Beteiligungen an lokalen Tochtergesellschaften können meldepflichtig sein. Kosten und Aufwand: Verfahren können teuer (Phase 2 ab AUD 475.000) und langwierig werden; Verstöße werden streng sanktioniert.
- Praxis-Tipp: Frühzeitige Planung, Prüfung der Schwellenwerte und rechtliche Beratung sind entscheidend, um Verzögerungen und Kostenfallen zu vermeiden.








