Krisenmodus und Stresstests: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

 Wie Unternehmen in der Krise jetzt agieren können.

Krisenmodus und Stresstests: Was Unternehmen jetzt wissen müssen.

Der wirtschaftliche Himmel in Deutschland bewölkt sich zunehmend. Um das eigene Unternehmen nachhaltig zu sichern, ist jetzt das Umschalten in einen Krisenmodus zu empfehlen.

Die Ist-Situation

Die wirtschaftliche Konjunktur hat sich im II. Quartal 2023 spürbar verschlechtert. Einhergehend mit einer Eintrübung der aktuellen Lage, verlieren viele Unternehmen zunehmend die Zuversicht. Sie glauben nicht mehr, dass auf die anhaltenden Krisen (Corona, Ukraine, etc.) nun ein anhaltender Aufschwung folgt. Die Weltwirtschaft kühlt sich ab und auch im Inland schwächelt die Nachfrage.

Was wir jetzt erleben, ist kein vorübergehender konjunktureller Abschwung, sondern eine strukturelle Krise.

Deshalb gilt es jetzt für Unternehmen, sich vorzubereiten. Hier erhalten Sie Tipps für Unternehmen, die bereits in der Krise stecken, aber auch für solche, die noch nichts davon spüren.

Der Stresstest – Simulation von Unternehmenskrise

Nutzen Sie einen Stresstest, um Ihr Unternehmen zu prüfen und bei Bedarf auf den Krisenfall vorzubereiten. Stresstests dienen der Überprüfung der Verlustanfälligkeit nicht nur von Kreditinstituten. Sie gelten auch für Unternehmen.

Stresstests zeigen die Konsequenzen für den Fall auf, dass außergewöhnliche, aber plausible Ereignisse eintreten. Dabei existieren zahlreiche unterschiedliche Verfahren für Stresstests. Sie alle dienen einem gemeinsamen Ziel: Sie bestimmen die Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens in extremen Situationen. Der einfachste Stresstest ist die Simulation einer Umsatzeinbuße von 40 Prozent oder mehr über einen längeren Zeitraum. Ist das für Ihr Unternehmen machbar? Was ist zu beachten?

Die aktuelle Krise kann jeden treffen

In der aktuellen Wirtschaftsprognose des IWF landet Deutschland ganz am Ende der Tabelle, und auch weitere Daten deuten auf eine tiefe Krise. Die Ursachen sind vielfältig, eine Trendwende ist schwierig. Denn Deutschlands einstmals große Stärke wird jetzt zum Nachteil.Jetzt sind wirtschaftliches Krisenmanagement und koordiniertes wirtschaftspolitisches Vorgehen der Bundesregierung gefordert. Hier allerdings sind die Koordinaten noch unklar.

Gleiches gilt für die Unternehmen selbst. Die Unternehmer sollten sich auf die Krise vorbereiten – wenn sie nicht schon eingetreten ist.

Fragen, die jetzt zu klären sind

Viele Fragen sind rechtzeitig zu klären, zum Beispiel:

  • Wie beschaffen Sie sich kurzfristig ausreichende Liquidität?
  • Sind meine Unterlagen für ein kurzfristiges Gespräch mit der Hausbank ausreichend vorbereitet?
  • Stehen öffentliche Fördermittel und Unterstützungen zur Verfügung?
  • Gibt es die Möglichkeit der Stundung von Vorauszahlungen an das Finanzamt?

Es ist rechtzeitig zu klären, wie und unter welchen Bedingungen Sie arbeitsrechtliche Schritte einleiten können oder müssen.

  • Haben Sie eine Übersicht über die Möglichkeiten von Kurzarbeit bzw. Kurzarbeitergeld?
  • Wann und unter welchen Umständen können Sie in der Krise betriebsbedingt kündigen?
  • Was passiert, wenn – wie in Italien bereits geschehen – die deutschen Behörden die Schließung von Betrieben veranlassen? Der Arbeitnehmer ist arbeitsfähig und arbeitsbereit, der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmer aber nicht beschäftigen.
  • Müssen Sie Löhne und Gehälter als Unternehmer in diesem Falle weiterbezahlen?

Manager-Haftung vermeiden

Weitere Fragen und Risiken lauern immer auch bei Einsparungen. So ist zwingend darauf zu achten, dass Steuern rechtzeitig gezahlt werden. Schließlich wollen sich Geschäftsführer oder Vorstand nicht selbst haftbar machen – und zwar sowohl in strafrechtlicher als auch in zivilrechtlicher Hinsicht.

Im Krisenmodus ist auch zu beachten, dass die Beiträge zur Sozialversicherung immer vollständig und pünktlich gezahlt werden müssen. Es sei denn, man hat zuvor mit den entsprechenden Einzugsstellen schriftlich eine andere Möglichkeit vereinbart.

So schnell die Krise kommt, so schnell kommen auch die Probleme der „Zahlungsunfähigkeit“ oder „Überschuldung“. Auch hier gilt nach wie vor lediglich eine Dreiwochenfrist zur Insolvenzantragstellung, will man sich nicht haftbar machen.

Wer alle Fragen im Stresstest berücksichtigt, ist dann in der wirklichen Krise gut aufgestellt.

Praxistipp

Führen Sie einen auf Ihr Unternehmen individuell abgestimmten Stresstest möglichst schnell durch.

Gern beraten wir Sie bei all diesen Fragen und bei der individuellen Erarbeitung eines Stresstests für Ihr Unternehmen.