StaRUG – der neue Stern am Unternehmenshimmel?

 StaRUG: Mit Restrukturierungswilligkeit aus der Krise ohne öffentliche Insolvenzanmeldung?

StaRUG – der neue Stern am Unternehmenshimmel?

Das Schutzschirmverfahren nach dem StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetz) stellt ein gesetzlich geordnetes Restrukturierungs- bzw. Sanierungsverfahren. Es bietet viele Vorteile für restrukturierungswillige Unternehmen und damit eine attraktive Alternative zum Insolvenzverfahren.

Das Schutzschirmverfahren nach dem StaRUG – Was ist das?

Der Gesetzgeber hat versucht, mit dem StaRUG ein modular gestaltetes Hilfsangebot für restrukturierungswillige Unternehmen zu schaffen.

Auf wen findet es Anwendung?

StaRUG betrifft neben Aktiengesellschaften ausdrücklich auch andere juristische Personen, insbesondere die mittelständischen GmbHs.

Welche Vorteile bietet es gegenüber dem klassischen Insolvenzverfahren?

  • Das Verfahren ist nicht öffentlich
    Das Unternehmen kann das Verfahren „unter dem Radar“ laufen lassen. Es ist nicht öffentlich, anders als das Insolvenzverfahren.
  • Das StaRUG schafft einen gesetzlichen Rahmen für individuelle Arrangements
    Das StaRUG bietet einen modularen Rahmen für den Schuldner, um sich mit seinen Gläubigern zu arrangieren. Damit ist es ein Paradigmenwechsel in der Restrukturierung. Zum ersten Mal behandelt es den Schuldner als Hauptperson und nicht den Gläubiger. Der Schuldner hat die Möglichkeit, sich zu reorganisieren und dies nach eigener Wahl, privat oder mit gerichtlicher Assistenz oder gerichtlicher Hilfe zu versuchen.
  • Der Schuldner steuert den Prozess
    Anders als im Insolvenzrecht wird die Gesamtheit der Gläubiger nicht zwingend in das Verfahren involviert. Stattdessen bestimmt der Schuldner, mit welchen seiner Gläubiger er sich restrukturieren möchte.
    Das Gesetz gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, Gläubiger, die sich nicht arrangieren wollen und die auf der vollständigen Erfüllung ihrer Forderungen bestehen, oder die sich aus der Ablehnung Vorteile welcher Art auch immer erhoffen, zu einer Lösung zu zwingen. Wer bislang Gläubiger zwingen wollte, sich auf einen Kompromiss oder einen Verzicht einzulassen, musste dafür in Kauf nehmen, in die Insolvenz zu gehen.

Welche Ziele verfolgt das StaRUG (darüber hinaus)?

Ziel ist es, Krisen möglichst früh zu erkennen. So haben Geschäftsleitungsorganen die Möglichkeit, rechtzeitig Maßnahmen zur Vermeidung und Bewältigung existenzgefährdender Entwicklungen einzuleiten und umzusetzen.

Die Regelung ist vor allem vor dem Hintergrund zu sehen, dass Fehlentwicklungen zu spät erkannt werden. Das gilt insbesondere im Bereich der Stakeholder, Strategie- sowie Produkt- und Absatzkrise und bedrohlicher Unternehmens-Risiken.

In der Praxis sind die Bemühungen des Gegensteuerns oft erst bei einer ausgeprägten Liquiditätskrise zu beobachten. Manchmal sogar schon vorher. Maßnahmen, die ein Gegensteuern ermöglichen, sind hier schon oft mangels ausreichender Liquiditätsreserven nicht mehr möglich. Hinzu kommen Zeitmangel und Haftungsgründen. Dieser Entwicklung soll entgegengewirkt werden. Die Unternehmen müssen ein Krisen- und Risikofrüherkennungssystem implementieren.

Mit neuen Regelungen zum Restrukturierungsplan sollen zudem mehr Möglichkeiten für Unternehmen geschaffen werden, eine Krise ohne eine Insolvenz zu bewältigen.

Flexibilität und individuelle Problemlösung statt straffer Rahmen: Das StaRUG stellt sich als erfolgsversprechende Alternative zum klassischen Insolvenzverfahren dar. Es wendet die Elemente der Restrukturierung (auch) auf ein sich bereits in der Krise befindliches Unternehmen an.