Konstruktive Unterstützung durch den Arbeitgeber.

 Betriebsratswahl 2022.

Konstruktive Unterstützung durch den Arbeitgeber, Insight von Dr. Mathias Kühnreich, Rechtsanwalt der Kanzlei Buse Heberer Fromm

Hohe Qualität bei der personellen Zusammensetzung des Betriebsrates hilft den Betriebsfrieden zu sichern. So wird eine gesunde Entwicklung des Unternehmens ermöglicht.

Das Betriebsverfassungsgesetz sieht die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber als einen seiner Grundpfeiler vor. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit beginnt mit den Betriebsratswahlen. Die Betriebsratswahl ist keine Sache des Arbeitgebers, sondern eine Aufgabe des Betriebsrates. Für den Arbeitgeber besteht lediglich die Pflicht die Wahlen zu unterstützen. So muss der Arbeitgeber unter anderem Personallisten übermitteln, Sachmittel und Räumlichkeiten für die Durchführung der Wahl zur Verfügung stellen und die ordnungsgemäße Arbeit des Wahlvorstandes ermöglichen. Arbeitgeber sollten nicht unterschätzen, wie wichtig es ist, einen konstruktiven, kompetenten und im Sinne der Arbeitnehmerschaft und des ganzen Unternehmens handelnden Betriebsrat in ihrem Unternehmen zu haben.

Unnötige Fronten gegenüber dem (künftigen) Betriebsrat gilt es zu vermeiden. Fronten entstehen beispielsweise durch Parteinahmen im Rahmen der Betriebsratswahl. Sie führen oft nicht nur zum gegensätzlichen Wahlverhalten der Belegschaft, sondern belasten das Vertrauensverhältnis zu dem (künftigen) Betriebsrat von Anfang an. Arbeitgeber sind gut beraten den Betriebsrat ernst zu nehmen, seine Interessenlagen zu verstehen und zu versuchen, sich in seine Position zu versetzen. Diese Achtsamkeit sollte nicht nur dem Betriebsrat als Ganzem gelten, sondern auch den einzelnen Mitgliedern des Gremiums. Es ist zu empfehlen, dass Arbeitgeber qualifizierte, engagierte und in der Mitarbeiterschaft akzeptierte Mitarbeiter dazu anregen, sich als Betriebsratsmitglieder aufstellen zu lassen.

Es profitieren sowohl die Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber, wenn der Betriebsrat das Wohl des Unternehmens und der Arbeitnehmer im Blick hat und wichtige Änderungsprozesse fördert und kritisch, aber konstruktiv unterstützt und begleitet. Nachteilig ist es, wenn nur niedrig qualifizierte Mitarbeiter als Betriebsratsmitglieder zur Verfügung stehen. Im schlimmsten Fall sehen diese ihre Aufgabe im Erhalt des Ist-Zustandes und blockieren damit eine Weiterentwicklung des Unternehmens.

Arbeitgeber sollten besser qualifizierte Mitarbeiter darüber aufklären, dass eine Betriebsratstätigkeit für sie keine negativen Auswirkungen haben wird. Im Vordergrund sollte für alle Beteiligten stehen, die Qualität der personellen Zusammensetzung von Betriebsräten durch eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses nachhaltig zu sichern. Spätestens bei der beabsichtigten Umsetzung notwendiger Maßnahmen zahlt sich das für Arbeitgeber aus. Ein fachlich wie menschlich starker Betriebsrat arbeitet professioneller und kooperativer im Sinne der Belegschaft und des Unternehmens. Andererseits kann eine suboptimale, personelle Konstellation im Betriebsrat im Extremfall zu einer existenziellen Bedrohung für das Unternehmen werden.

Praxisempfehlung

Auch wenn die Wahl des Betriebsrates nicht Aufgabe des Arbeitgebers ist, können Arbeitgeber konstruktiv und unterstützend tätig werden.

Eine Möglichkeit besteht darin, die in vielen Unternehmen leider noch präsente Vorstellung zu ändern, dass Mitarbeiter, die sich als Betriebsratsmitglieder aufstellen lassen, keine weitergehende Karriere mehr machen können. Arbeitgeber sollten auch höher qualifizierte Mitarbeiter dazu ermutigen, sich in den Betriebsrat wählen zu lassen. Auch die Arbeit in bestimmten Abteilungen wie zum Beispiel der Personalabteilung sollte keinen Mitarbeiter davon abhalten, sich zur Wahl zu stellen. In diesen Fällen allerdings muss auch das Thema Vertraulichkeit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter offen und klar besprochen und geregelt werden.