Schaukeln in der Ehe: Steuerfrei schenken jenseits der Freibeträge.

Schaukeln in der Ehe: Steuerfrei schenken jenseits der Freibeträge.

Es gibt verschiedene Gründe, Vermögen auf den Ehepartner zu übertragen. Manchmal möchte man den Partner schlicht versorgt wissen. Ein anderes Mal betreibt man gezielt Nachfolgeplanung. Die steuerlichen Freibeträge unter Eheleuten in Höhe von 500.000 Euro reichen allerdings nicht aus, um größere Vermögen für den Schenkungs- oder Erbfall steuerfrei freizustellen.

Steueroptimiert Vermögen übertragen

Wer steueroptimal Vermögen auf nachfolgende Generationen übertragen möchte, weiß in der Regel, dass jeder Ehegatte zu jedem Kind eigene Freibeträge i.H.v. 400.000 Euro besitzt. Bei drei gemeinsamen Kindern könnten so von den Eltern insgesamt 2,4 Mio. Euro steuerfrei geschenkt werden. Ist das Vermögen größer und i.W. nur bei einem Ehegatten vorhanden, würden Freibeträge des anderen Ehegatten zu den gemeinsamen Kindern (im o.g. Beispiel 1,2 Mio. Euro) im Todesfall „verfallen“. Wer zu Lebzeiten Gestaltungsmaßnahmen ergreift, kann das vermeiden.

Familienheimschaukel – Steuerfrei hohe Geldbeträge übertragen

Ein Mittel zum Übertrag auch größerer Immobilien- oder Barvermögen von einem auf den anderen Ehegatten ist die sogenannte „Familienheimschaukel“.

Ist ein Ehegatte ganz (oder zum Teil) Eigentümer einer von beiden Eheleuten gemeinsam bewohnten Immobilie, kann diese bereits zu Lebzeiten komplett steuerfrei (ohne Anrechnung auf den o.g. Freibetrag) an den anderen Ehegatten verschenkt werden. Eine wertmäßige Begrenzung gibt es dabei nicht. D.h. je werthaltiger die Immobilie ist, desto größer der mögliche Vermögensübertrag auf den Ehegatten.

Wenn im Anschluss an die Übertragung dann die Immobilie vom Ehegatten zurückerworben wird, was i.Ü. grunderwerbsteuerfrei ist, gelangt der Partner über diesen Weg in Besitz des entsprechenden Geldbetrages. Diesen Geldbetrag könnte er dann gezielt an Kinder und Enkel weiterverschenken. Wäre der Geldbetrag direkt übertragen worden, wäre Schenkungssteuer angefallen bzw. der Betrag auf den o.g. Freibetrag unter den Eheleuten anzurechnen gewesen.

Beispiel für den Gestaltungsrahmen durch die Familienheimschaukel

Ein gemeinsam bewohntes Haus hat einen Wert i.H.v. 3,0 Mio. Euro. Dieses Haus schenkt ein Ehepartner dem anderen steuerfrei und erwirbt es anschließend zurück. Würde der Ehepartner diesen Betrag in bar verschenken, wäre nach Abzug des o.g. Freibetrags eine Schenkungssteuer i.H.v. rd. 500.000 Euro fällig. Der Vermögensübertrag im Wege der Familienheimschaukel ist hingegen komplett steuerfrei! Steuerersparnis damit 500.000 Euro!

Vermögensübergänge aktiv zu gestalten, macht besonders bei größeren Vermögen Sinn. Sollten Sie Hilfe bei der strategischen Vermögensübertragung benötigen, sprechen Sie mich an.