Mitunter möchten oder sollen die Kinder und Enkel vermögender Privatpersonen auch gar nicht mit der Verwaltung des zu übergebenden Vermögens belastet werden. Hintergrund kann sein, dass sie ihre eigene Lebensplanung haben oder schlicht als ungeeignet erscheinen. Und dennoch möchte man die gesamte Familie mit den Erträgen aus dem Vermögen versorgt wissen.
Gleiches gilt aber auch, wenn es keine direkten Erben gibt. Dann können philanthropische Ziele verfolgt werden. So kann die Stiftung zur nachhaltigen Finanzierung gemeinnütziger Projekte errichtet werden und gesellschaftliches Engagement fördern.
In diesen Fällen macht die Übertragung von betrieblichem Vermögen, Beteiligungen an Kapitalgesellschaftern oder größerer Immobilienvermögen auf eine Privatstiftung Sinn.
Wesentliche Vorteile der Privatstiftung
- Langfristiger Vermögensschutz: Eine Privatstiftung schützt das Familienvermögen vor externen Einflüssen und unvorhersehbaren Ereignissen. Sie bietet rechtliche und wirtschaftliche Sicherheit.
- Kontinuität und Stabilität: Privatstiftungen sorgen für eine kontinuierliche und stabile Verwaltung des Familienvermögens. Sie legt klare Regelungen für die Nachfolge und Vermögensverteilung fest.
- Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Die Struktur der Privatstiftung ermöglicht eine flexible Gestaltung, die den individuellen Bedürfnissen der Familie und den sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht wird.
- Steuerliche Vorteile: Durch die Gründung einer Privatstiftung können steuerliche Belastungen reduziert und die Effizienz der Vermögensverwaltung gesteigert werden. Dies ermöglicht eine optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen. Privatstiftungen können zudem zur steueroptimierten Versorgung nachfolgender Generationen genutzt werden.
Privatstiftung setzt keine Gemeinnützigkeit voraus
Gemeinnützig braucht die Privatstiftung nicht sein. Als Stifterin oder Stifter können Sie sich selbst und Ihre Familie zu den Begünstigten erklären. Dies ist die eigentliche Aufgabe der Privatstiftung. Und die Stiftung kann als sogenannte Verbrauchsstiftung errichtet werden, die kontinuierliche Zahlungsströme an die Begünstigten gewährleistet, unabhängig von der jeweiligen Ertragslage.
Steuerliche Gestaltung durch Privatstiftung
Die Nachfolgeplanung mit einer Privatstiftung ist eine weitsichtige Entscheidung. Mit der Privatstiftung kann das Familienvermögen gesichert und gleichzeitig die Unternehmensführung und Vermögensverteilung effizient gestaltet werden. Sie bietet rechtlichen Schutz, steuerliche Vorteile und eine flexible Struktur, die den langfristigen Erfolg sicherstellt.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Privatstiftung. Als erfahrener Steuerberater kann ich Ihnen zusammen mit spezialisierten Anwälten bei BUSE helfen, maßgeschneiderte Lösungen zu finden und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Haben Sie Fragen zur Privatstiftung oder zur Nachfolgeplanung? Kontaktieren Sie mich gerne für eine persönliche Beratung!