Familienstiftung zur Vermeidung der Wegzugsteuer

 
Frühzeitig gestalten bei Wegzug und im internationalen Erbfall

Vintage-Reisekoffer neben Globus vor einer Weltkarte als Symbol für internationalen Wegzug, Symbolbild für Familienstiftung zur Vermeidung der Wegzugsteuer

Die Wegzugsteuer ist für Unternehmer und vermögende Privatpersonen mit Kapitalgesellschaftsanteilen eines der zentralen Themen bei einem geplanten Wegzug aus Deutschland. Aber auch im Erbfall kann sie relevant werden, etwa wenn Erben im Ausland ansässig sind und dadurch ein Wegzugstatbestand ausgelöst wird. Im Zuge der zunehmenden Globalisierung, internationaler Ausbildungs- und Studienwege sowie wachsender grenzüberschreitender Mobilität gewinnt dieses Thema weiter an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund rückt die inländische Familienstiftung zur Vermeidung der Wegzugsteuer zunehmend in den Fokus der Gestaltungsberatung.

Die Grundidee der Gestaltung

Die Wegzugsteuer greift immer dann, wenn Deutschland sein Besteuerungsrecht an stillen Reserven verliert. Genau hier setzt die Gestaltung mit der inländischen Familienstiftung an. Wird die Beteiligung vor dem Wegzug unentgeltlich auf eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Deutschland übertragen, bleibt das Besteuerungsrecht vollständig im Inland erhalten.

Entscheidend ist dabei, dass die Stiftung ein eigenständiger, unbeschränkt steuerpflichtiger Rechtsträger ist. Anders als bei einer Übertragung ins Ausland kommt es daher zu keiner sogenannten Entstrickung. Die stillen Reserven bleiben weiterhin der deutschen Besteuerung unterworfen – lediglich der Rechtsträger ändert sich.

Steuerliche Erwägungen

Ein wesentlicher Vorteil dieser Gestaltung liegt darin, dass die Übertragung der Anteile auf die inländische Familienstiftung grundsätzlich ertragsteuerlich neutral erfolgen kann. Erfolgt die Übertragung unentgeltlich und ohne Gegenleistung, tritt die Stiftung in die steuerliche Rechtsstellung des Stifters ein. Stille Reserven werden dabei grundsätzlich nicht aufgedeckt.

Diese sogenannte Fußstapfentheorie ist anerkannt und bildet die Grundlage dafür, dass es weder zu einer Besteuerung nach § 17 EStG noch zu einer Wegzugsteuer kommt. Die Wegzugsteuer setzt nämlich voraus, dass das deutsche Besteuerungsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen wird – genau das ist bei einer inländischen Stiftung gerade nicht der Fall.

Allerdings gilt die Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung schenkungsteuerlich als freigebige Zuwendung unter Lebenden, d.h. sie löst regelmäßig Schenkungsteuer aus. Dabei bestimmt das Verwandtschaftsverhältnis des nach der Satzung entferntest Begünstigten zum Stifter die Steuerklasse und den Freibetrag. Werden hingegen begünstigungsfähige unternehmerische Vermögenswerte übertragen, können Verschonungsregelungen in erheblichem Umfang greifen. Daneben sind weitere steuerliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Stiftung unterliegt insbesondere der laufenden Körperschaftsbesteuerung, die sich bei einer thesaurierenden Vermögensanlage häufig als vorteilhaft erweist. Zudem fällt alle 30 Jahren die sogenannte Erbersatzsteuer an, was – anders als ein Erbfall – vorausschauende Planung ermöglicht.

Wegzug nach Übertragung – keine Wegzugsteuer

Nach erfolgter Übertragung hält die natürliche Person keine Anteile mehr im Privatvermögen. Zieht sie anschließend ins Ausland, fehlt es bereits an der tatbestandlichen Voraussetzung für die Wegzugsteuer. Gleichzeitig bleibt Deutschland über die Stiftung weiterhin steuerlich zugriffsberechtigt.

In der Folge kann die Wegzugsteuer in diesen Fällen tatsächlich vermieden werden. Denkbar ist auch eine Gestaltung von Todes wegen, d.h. die Errichtung der Stiftung durch ein Testament ggf. (nur) unter der Bedingung, dass die Erben ihren Wohnsitz im Ausland haben.

Grenzen der Gestaltung

Trotz dieser grundsätzlich günstigen Ausgangslage handelt es sich nicht um eine beliebig einsetzbare Standardlösung. Das Modell ist nur sinnvoll, wenn es gleichzeitig auch zur Nachfolgeplanung innerhalb der Familie eingesetzt wird. Der Stifter muss sich zudem bewusst sein, dass er sein Eigentum und damit weitgehend auch den Einfluss über sein Vermögen verliert, weshalb immer auch weniger einschneidende Alternativgestaltungen zur Vermeidung der Wegzugsteuer (und gleichzeitiger Nachfolgeplanung) geprüft werden sollten.

Einordnung in die Nachfolgeplanung

Die inländische Familienstiftung entfaltet ihre Stärken insbesondere dann, wenn sie in ein langfristig angelegtes Gesamtkonzept eingebettet ist. Sie eignet sich vor allem für Unternehmerfamilien, die ihr Vermögen dauerhaft sichern und generationenübergreifend strukturieren möchten. Gerade in grenzüberschreitenden Familienkonstellationen – aber auch dann, wenn den Erben eine flexible Wohnsitzwahl ermöglicht werden soll – kann die Familienstiftung eine sinnvolle Gestaltungsoption darstellen. Dies gilt jedoch nicht bei kurzfristigen Wegzugsabsichten oder rein steuerlich motivierten Gestaltungen.

Fazit

Die Gründung einer Familienstiftung ist eine anerkannte und in der Praxis zunehmend relevante Gestaltung. Ihr entscheidender Vorteil liegt darin, dass die Übertragung von Anteilen steuerneutral erfolgen kann und das deutsche Besteuerungsrecht erhalten bleibt. Dadurch wird die Wegzugsteuer beim späteren Wegzug nicht ausgelöst.

Gleichzeitig erfordert die Struktur eine sorgfältige Planung und eine tragfähige wirtschaftliche Begründung. Wer die Stiftung ausschließlich aus steuerlichen Gründen errichtet, geht erhebliche Risiken ein. Richtig umgesetzt , kann sie jedoch ein wirkungsvolles Instrument moderner Nachfolge- und Vermögensplanung sein.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

  • Die inländische Familienstiftung ermöglicht Asset-Protection und den Unternehmens- oder Vermögenserhalt in der Familie.
  • Sie kann so dazu beitragen, Wegzugstatbestände zu vermeiden, ohne die internationale Mobilität der Familie einzuschränken.
  • Im Erbfall schafft sie Flexibilität, da die Nachfolge unabhängig von Wohnsitzentscheidungen der Erben gestaltet werden kann.