Erbschaftsteuer 2025/26

 
Chancen und Risiken der geplanten Reformen

Martin Kassebohm

Zwei Hände übergeben symbolisch ein kleines weißes Modellhaus mit braunem Dach – Sinnbild für Immobilienübertragung und Nachfolgeplanung im Rahmen der Erbschaftsteuer 2025/26.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer gehört seit Jahren zu den politisch am stärksten diskutierten Themen. Angesichts leerer Kassen und einem erforderlichen Kompromiss der politischen Parteien rund um die Reform des Sozialstaates ist die Erbschaftsteuer erneut auf die Reformagenda gekommen. Für viele Familien stellt sich deshalb die Frage, ob sie mit der Nachfolgegestaltung noch warten können – oder ob gerade jetzt der richtige Zeitpunkt ist, Immobilienvermögen innerhalb der Familie zu übertragen.

1. Status quo – Wo stehen wir heute?

Seit 2009 sind die Freibeträge in der Erbschaft- und Schenkungsteuer unverändert geblieben: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder. In der Zwischenzeit haben sich Immobilienwerte in vielen Regionen vervielfacht. Schon dies führt dazu, dass selbst durchschnittliche Nachlässe schnell die Freibeträge überschreiten.

Hinzu kommt: Durch das Jahressteuergesetz 2022 gelten seit 1. Januar 2023 verschärfte Bewertungsregeln für Immobilien. Ob Sachwert- oder Ertragswertverfahren – die Ergebnisse liegen nun deutlich näher an den Verkehrswerten. Für die Praxis bedeutet das eine höhere steuerliche Bemessungsgrundlage und damit regelmäßig eine spürbare Mehrbelastung.

2. Reformpläne und politische Diskussion

Die politischen Positionen sind bekannt: SPD und Grüne fordern eine stärkere Belastung großer Vermögen, während die Union auf höhere Freibeträge drängt. Bayern hat offiziell eine Verdopplung der Freibeträge ins Gespräch gebracht. Welche Richtung sich aktuell durchsetzt, ist offen – sicher ist nur, dass das Thema politisch auf der Agenda steht.

3. Chancen einer Reform 2025/26

Positive Aspekte könnten in einer möglichen Anpassung der Freibeträge oder in den bereits beschlossenen neuen Stundungsregeln für Wohnimmobilien ab 2025 liegen. Doch darauf zu warten, wäre riskant.

4. Risiken und drohende Verschärfungen

Im Mittelpunkt der Reformdiskussion steht eine weitere Verschärfung der Bewertungsvorschriften, insbesondere für Immobilien- und Betriebsvermögen und eine Erhöhung der Steuersätze.

Gerade bei Immobilien zeichnet sich ab, dass der Staat zunehmend auf eine realitätsnahe, am Markt orientierte Wertermittlung setzt. Die Folge: Steuerwerte steigen, während gleichzeitig die Freibeträge seit 15 Jahren unverändert sind. Familien mit Immobilienvermögen werden damit in Zukunft noch schneller in die Steuerpflicht gedrängt.

Gerade hier liegt aktuell jedoch die Chance für Gestaltungen der Nachfolge. Denn auf Antrag kann für den Bewertungsansatz von Immobilien bei Erbschaften und Schenkungen auch ein niedrigerer Verkehrswert angesetzt werden, sofern dieser mittels Verkehrswertgutachten nachgewiesen wird.

5. Warum gerade jetzt handeln?

Die aktuelle Marktlage eröffnet daher eine seltene Gelegenheit: In vielen Regionen sind die Verkehrswerte für Immobilien gesunken oder haben sich zumindest stabilisiert. Zugleich liegen diese Marktwerte häufig unter den steuerlichen Bewertungswerten nach dem Bewertungsgesetz.

Da niedrigere Marktwerte eine geringere steuerliche Bemessungsgrundlage bedeuten, spielt die ktuelle Bewertungslücke zwischen Verkehrswert und Steuerwert Schenkern also in die Karten.

Wieder steigende Verkehrswerte bedrohen diese Gestaltungschance. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Bewertungsmethoden weiter verschärft werden.

6. Handlungsempfehlungen für die Praxis

  • Immobilienübertragungen vorziehen:
    Wer plant, Immobilien an Kinder oder Enkel zu übertragen, sollte dies nicht aufschieben. Jede Übertragung vor Inkrafttreten einer Gesetzesanpass ung oder gestiegenen Verkehrswerten sichert die aktuellen Bewertungsansätze.
  • Freibeträge optimal nutzen:
    Frühzeitige Schenkungen ermöglichen, Freibeträge mehrfach im 10-Jahres-Rhythmus auszuschöpfen.
  • Nießbrauch und Wohnrechte vorbehalten:
    So bleibt die wirtschaftliche Absicherung der Schenker gewahrt, während gleichzeitig die steuerliche Belastung deutlich gesenkt werden kann.
  • Familiengesellschaften nutzen:
    Übertragungen in eine Familienpool-GmbH & Co. KG sichern den Zusammenhalt des Vermögens und bieten steuerliche Vorteile.

Fazit

Die geplante Erbschaftsteuerreform 2025/6 birgt Chancen – aber vor allem Risiken. Höhere steuerliche Bewertungen bei gleichbleibenden Freibeträgen würden viele Nachfolger noch stärker belasten. Wer heute handelt, kann dagegen doppelt profitieren: durch die aktuellen, vergleichsweise günstigen Immobilienwerte und durch die noch bestehenden Gestaltungsspielräume im Steuerrecht.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die Weichen für eine steueroptimierte Nachfolge zu stellen.