Geschäftsmann steht vor zwei Weggabelungen als Symbol für strategische Entscheidungen und rechtliche Weichenstellungen im Commercial Court Verfahren.

Die neuen Commercial Courts sollen Gerichtsverfahren beschleunigen und internationaler ausrichten, doch wer Details übersieht, riskiert teure Fehler. Höhere Gerichtskosten, ein verkürzter Instanzenzug mit direkter Revision zum BGH, dem BGH-Anwaltszwang sowie der föderale Flickenteppich. Dieser Beitrag beleuchtet die fünf große Stolperfallen und gibt konkrete Handlungsempfehlungen.

Die Commercial Courts waren in diesem BLOG bereits zweifach Thema (Teil 1 zu Commercial Courts allgemein, Teil 2 zu den Umsetzungen der Länder). Praxiserfahrungen mit den Commercial Courts zeigen, dass es sich lohnt, auf einige sehr praxisrelevante Besonderheiten der Commercial Courts zu achten.

Stolperfalle 1: Gerichtskosten

Die erste Stolperfalle kann teuer werden. Ein Verfahren vor dem Commercial Court ist ein Verfahren vor einem Senat des Oberlandesgerichtes (OLG). Mangels irgendeiner Kostenprivilegierung fällt hier eine ganz Gerichtsgebühr nach Nr. 1212 Anlage 1 zum Gerichtskostengesetz an, die in OLG-Verfahren eben eine 4,0-Gebühr bedeutet und nicht wie erstinstanzlich vor dem Landgericht (LG) eine 3,0-Gebühr. Wer das übersieht, kalkuliert schnell mit einem Drittel zu wenig an Kosten. Ein Verfahren mit einem Streitwert von 2 Millionen Euro kostet so schnell einmal 10.000 Euro mehr als möglicherweise gedacht.

Stolperfalle 2: Revision statt Berufung

Das Rechtsmittel gegen ein Urteil des Commercial Court ist nicht die Berufung, wie ansonsten gegen erstinstanzliche Urteile, sondern die Revision zum BGH (§ 614 S. 1 ZPO), die aber zulassungsfrei ist. Der nicht ganz unwichtige Unterschied ist, dass in der Revision nur Rechtsverletzungen geprüft werden (§ 545 Abs. 1 BGB), während in der Berufung auch geprüft wird, ob die festgestellten Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Die Parteien sollten also wissen, dass die Möglichkeit, Tatsachen und Auslegungen zu diskutieren, verkürzt ist, was gesetzgeberisch absolut gewollt ist und das Verfahren beschleunigt.

Stolperfalle 3: BGH-Anwalt

Vor dem BGH gilt „BGH-Anwaltszwang“. Es kann also nicht der Prozessvertreter der ersten Instanz auftreten, sondern ein bei dem Bundesgerichtshof (BGH) zugelassener Anwalt muss die Partei vertreten (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO). Das erhöht die Kosten gegenüber einem regulären zweinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht und Oberlandesgericht.

Stolperfalle 4: Unterschiedliche Umsetzung in den Ländern

Die Umsetzung der Commercial Courts ist ein föderaler Flickenteppich. § 119b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) enthält nur eine Verordnungsermächtigung, Commercial Courts einzurichten, die die Bundesländer dann sehr unterschiedlich im Rahmen der Verordnungsermächtigung umgesetzt haben oder umsetzen wollen. Zunächst ist dabei banalerweise zu berücksichtigen, dass nicht jedes Bundesland einen Commercial Court eingerichtet hat, was bei der Gerichtsstandsvereinbarung zu berücksichtigen ist. Auch sollten Gerichtsstandsvereinbarungen berücksichtigen, dass die (zu erwartende) in den Themenbereich fällt, für den die Commercial Courts ihre Zuständigkeit eröffnen. Zuletzt sind Besonderheiten zu berücksichtigen wie der sächsische Sonderweg, nur Streitigkeiten nach deutschem Recht und in deutscher Sprache entscheiden zu wollen.

Stolperfalle 5: Sprache

Die Länder wurden durch § 184a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GVG ermächtigt, auch Englisch als Verfahrenssprache zuzulassen. Die Stolperfalle kann hier zum einen darin bestehen, Beschränkungen auf die deutsche Sprache wie in Sachsen zu übersehen, und zum anderen darin, die Detailregelungen zur gewählten Verfahrenssprache zu übersehen. § 184 Abs. 3 GVG regelt, inwiefern die Sprachwahl durchbrochen oder ausgelegt wird. Problematisch könnte aber beispielsweise der Wunsch der Parteien sein, bei deutscher Verfahrenssprache Zeugen auf Englisch vernehmen lassen zu wollen.

Fazit

Verfahren vor den Commercial Courts bringen Chancen für effiziente Verfahren, aber auch Risiken für unvorbereitete Streitparteien. Höhere Kosten durch die 4,0-Gebühr vor dem OLG, die direkte Revision zum BGH ohne Tatsacheninstanz, die Pflicht zur BGH-Anwaltschaft sowie der förderale Flickenteppich bei Zuständigkeit und Sprachregelungen erfordern sorgfältige Planung. Unternehmen sollten Gerichtsstands- und Sprachklauseln frühzeitig prüfen, die Kosten realistisch kalkulieren und die Prozessstrategie auf die Besonderheiten der Commercial Courts ausrichten. Wer diese Punkte beachtet, vermeidet teure Überraschungen und nutzt die Vorteile der neuen Spruchkörper optimal.