Ein Gerichtsverfahren kostet Zeit, Geld und Nerven. Unser Partner Martin Weimar hat in seinem BLOG-Beitrag vom 19.12.2024 bereits die versteckten Kosten eines Gerichtsverfahrens erörtert.
Doch welches sind denn nun die eigentlichen Kosten des Gerichtsverfahrens in handels- und vertriebsrechtlichen Streitigkeiten? In solchen Prozessen wird über Gewährleistung, Provisionen, Ausgleichsansprüche und offene Zahlungen aus Lieferverträgen gestritten. Welche Kosten müssen Kläger erwarten und mit welcher Kostenerstattung dürfen sie rechnen?
Gerichtskosten
Wer eine Klage erhebt, muss zunächst mit den Gerichtskosten rechnen. Diese richten sich in Deutschland nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind vom Streitwert abhängig, also von dem wirtschaftlichen Interesse, das mit dem Verfahren durchgesetzt werden soll.
Ein einfaches Beispiel: Bei einem Streitwert von 200.000 € fallen allein für die erste Instanz Gerichtsgebühren von ca. 6.114,00 € an. Diese müssen zu Beginn des Verfahrens als Vorschuss eingezahlt werden, sonst wird die Klage gar nicht zugestellt. Hilfreich sind hier Prozesskostenrechner, die online verfügbar sind und anhand des Streitwerts die ungefähren Gerichtskosten anzeigen. Eine einfache Online-Suche nach dem Stichwort „Prozesskostenrechner“ hilft hier weiter.
Eine kleine Randnotiz: Commercial Court-Verfahren sind etwa ein Drittel teurer, da sie erstinstanzlich vor den Oberlandesgerichten stattfinden. Auch hier helfen Prozesskostenrechner für eine erste Indikation.
Anwaltskosten
Noch gewichtiger als die Gerichtskosten sind regelmäßig die Anwaltskosten. Die Frage „Was kostet denn jetzt der Anwalt?“ ist nicht pauschal zu beantworten. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt Mindestgebühren vor, die sich ebenfalls am Streitwert orientieren. In unserem Beispiel betragen die Gebühren bei einem Streitwert von 200.000 € ebenfalls ca. 6.000 €. Auch hier können Prozesskostenrechner eine Orientierung geben.
Man wird hier aber berücksichtigen müssen, dass in der Commercial Litigation der Rechtsberatungsmarkt Mandanten üblicherweise spezialisierte Kanzleien nicht zu den Mindestgebühren des RVG bereithält. Alle größeren Wirtschaftskanzleien beraten in diesem Bereich nach Stundensätzen, die hier nicht thematisiert werden sollen. Die Aufarbeitung komplexer Prozesse erfordert oft mehrere Manntage Arbeit, 50 Stunden und mehr Arbeitsaufwand sind für einen komplexen Prozess erster Instanz keine Seltenheit. Praktisch bedeutet das: Die tatsächlichen Anwaltskosten liegen oft weit über dem, was das RVG abbildet. Anwalt und Mandant sollten hierzu zu Beginn des Verfahrens offen kommunizieren.
Sonstige Kosten des Gerichtsverfahrens
Ein ganz wesentlicher Kostenblock sind in Verfahren der Commercial Litigation vor deutschen Gerichten die Sachverständigenkosten, etwa wenn Gutachten zu technischen Fragen benötigt werden. Diese Kosten können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Kostenerstattung
Die spannende Frage: Was bekommt der Kläger erstattet, wenn er gewinnt? Grundsätzlich trägt nach der Zivilprozessordnung die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens – also die Gerichtskosten, die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie die eigenen Anwaltskosten.
Allerdings werden nur die nach RVG berechneten Gebühren erstattet (anders als in Schiedsverfahren). Wer mit Stundensätzen arbeitet, landet deshalb oft in einer RVG-Lücke: Der eigene Anwalt kostet mehr, als im Erfolgsfall vom Gegner erstattet wird. Wer verliert, muss dagegen auch nur die gesetzlichen Gebühren der Gegenseite tragen, was das Prozesskostenrisiko erträglicher macht.
Berufungsinstanz und mögliche Revision
Im Übrigen gehen viele Verfahren in die zweite Instanz, was die Kosten grob verdoppelt, während die Überlegungen zur Kostenerstattung dieselben sind. Die Revision zum BGH ist zwar durch die ZPO regelmäßig nicht vorgesehen, aber durchaus möglich.
Fazit
Weil Verfahren der Commercial Litigation so kostenintensiv und häufig nicht kalkulierbar sind, sollten Parteien – mit anwaltlicher Unterstützung – unbedingt alle Mittel zur außergerichtlichen Streitbeilegung nutzen, insbesondere strategisch klug und ausreichend geplant verhandeln. Die Parteien behalten die Kontrolle, anstatt das Risiko einer gerichtlichen Entscheidung und unkalkulierbarer Kosten auf sich zu nehmen. Wer frühzeitig verhandelt, kann nicht nur finanzielle Belastungen reduzieren, sondern auch Geschäftsbeziehungen bewahren.








