Kein Arbeitslohn bei unentgeltlicher Anteilsübertragung im Rahmen der Unternehmensnachfolge – BFH schafft Klarheit
Die Unternehmensnachfolge ist ein zentrales Thema in vielen Familienunternehmen – rechtlich komplex, emotional aufgeladen und oft auch steuerlich riskant. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 16.11.2023 – VI R 1/21) bringt nun Klarheit in eine bislang umstrittene Frage: Handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn ein Gesellschafter seinem angestellten Kind GmbH-Anteile unentgeltlich überträgt?
Der Fall: Nachfolge oder Lohn?
Im konkreten Fall übertrug ein Gesellschafter seinem Sohn – der zugleich als Arbeitnehmer im Unternehmen tätig war – unentgeltlich Anteile an der GmbH. Das Finanzamt unterstellte darin eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeit: also Arbeitslohn, der lohnsteuerpflichtig sei. Der Sohn sah das anders – und bekam Recht.
Die Entscheidung des BFH
Der Bundesfinanzhof stellte klar: „Eine unentgeltliche Anteilsübertragung im Rahmen einer familieninternen Unternehmensnachfolge ist nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren.“ (BFH, VI R 1/21)
Ausschlaggebend sei, dass der Schenkungswille aus privaten, familiären Motiven erfolgte – etwa im Hinblick auf die Unternehmensfortführung – und nicht als Entlohnung für vergangene oder zukünftige Arbeitsleistung zu verstehen sei.
Die Abgrenzung: Was ist „Lohn“, was ist „Nachfolge“? Das Urteil unterstreicht eine wichtige Unterscheidung:
- Arbeitslohn setzt eine Gegenleistung für eine konkrete Arbeitsleistung voraus.
- Unentgeltliche Übertragungen im Rahmen familiärer Nachfolgeregelungen sind hingegen private Vermögensverfügungen.
Entscheidend ist also nicht der Arbeitsplatz des Beschenkten – sondern der Grund der Übertragung.
Praxisrelevanz: Sicherheit für Unternehmerfamilien
Das Urteil schafft wichtige Klarheit für die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen:
- Keine Lohnsteuerpflicht bei familiärer Nachfolge
- Kein „fingierter Lohn“ bei unentgeltlicher Anteilsübertragung
- Schenkungsteuerrechtlich bleibt die Übertragung relevant
Aber: Eine sorgfältige Dokumentation des Schenkungswillens bleibt unerlässlich – gerade bei späteren Betriebsprüfungen.
Die Entscheidung stärkt den unternehmerischen Gestaltungsspielraum für familieninterne Nachfolgeregelungen:
- Schutz vor lohnsteuerlicher Belastung
- Bestätigung des privaten Charakters familiärer Schenkungen
- Bedeutung klarer Dokumentation und rechtlicher Strukturierung
Tipp: Trennen Sie stets klar zwischen Arbeitsverhältnis und Nachfolge – auch in der Kommunikation mit Finanzbehörden.








