Wann die Dreimonatsfrist beginnt
HEAP setzt die Zustimmung aller Parteien voraus; eine Streitwertgrenze besteht nicht. Bereits der Schiedsantrag muss die vollständige Klagebegründung enthalten, möglichst samt Beweismitteln. Der Beklagte hat ab Zugang grundsätzlich 30 Tage für seine Erwiderung und etwaige Widerklagen. Eine Verlängerung dieser Erwiderungsfrist setzt die Zustimmung der Parteien voraus.
Ein Einzelschiedsrichter entscheidet den Fall. Innerhalb von grundsätzlich sieben Tagen nach Erhalt der Akte findet die erste Verfahrenskonferenz statt, in der der Ablauf festgelegt wird. Erst dann beginnt die Dreimonatsfrist. Der Präsident des ICC-Gerichtshofs kann sie bei Bedarf verlängern. Die Zeit bis zu dieser Konferenz kommt hinzu.
Weniger Raum für umfangreiche Beweisaufnahme
Nach Anhörung der Parteien darf der Schiedsrichter Anträge auf Dokumentenvorlage durch die Gegenseite ausschließen und Zahl, Länge und Umfang von Schriftsätzen sowie schriftlichen Zeugenaussagen und Gutachten begrenzen. Auch eine Entscheidung allein nach Aktenlage, ohne mündliche Verhandlung, ist möglich.
Das hilft, wenn Verträge, Frachtpapiere und Korrespondenz den Sachverhalt bereits belegen. Fehlen entscheidende Unterlagen oder müssen technische Ursachen durch Sachverständige geklärt werden, kann das hohe Tempo zum Nachteil werden. Auch sinken die Kosten nicht automatisch: Unternehmen müssen ihre Unterlagen und Prozessstrategie frühzeitig vorbereiten.
Für welche Streitigkeiten HEAP passt
HEAP kommt insbesondere bei klar begrenzten Streitigkeiten in Betracht, die sich anhand vorhandener Unterlagen entscheiden lassen. Ein Beispiel ist ein internationaler Kaufvertrag, bei dem nur die Berechnung einer vereinbarten Preisanpassung streitig ist und alle Ausgangsdaten vorliegen.
Die Parteien können HEAP auch nach Entstehung eines Konflikts vereinbaren. Dann kennen sie Umfang und Beweislage. Wer auf diese spätere Zustimmung nicht angewiesen sein möchte, sollte HEAP bereits in der Schiedsklausel ausdrücklich vereinbaren.
Vorsicht bei komplexen Lieferketten
Bei mehrgliedrigen Liefer- und Logistikketten ist Vorsicht geboten. Zusätzliche Parteien dürfen nicht nachträglich einbezogen, getrennte Verfahren nicht zusammengelegt werden. Mehrere Parteien oder Verträge sind zwar nicht generell ausgeschlossen. Das enge Zeitfenster passt jedoch selten, wenn Verantwortlichkeiten oder technische Ursachen erst aufwendig geklärt werden müssen.
Erweist sich HEAP als ungeeignet, können die Parteien die Anwendung dieser Bestimmungen beenden. Auch der ICC-Gerichtshof kann nach Anhörung die Fortführung nach dem regulären oder dem sonstigen beschleunigten Verfahren anordnen. Der Einzelschiedsrichter bleibt grundsätzlich im Amt.
Was in die Vertragsklausel gehört
Die übliche ICC-Schiedsklausel aktiviert HEAP nicht automatisch. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung. Sie sollte festlegen, welche Streitigkeiten erfasst sind, sowie Schiedsort, Sprache und anwendbares Recht bestimmen. Soll HEAP nur für bestimmte Ansprüche gelten, muss die Abgrenzung klar sein. Eine Klausel für „einfache Streitigkeiten“ kann bereits Streit über das Verfahren auslösen.
Das etablierte beschleunigte ICC-Verfahren (Expedited Procedure, EPP) bietet mit seiner Sechsmonatsfrist ab der ersten Verfahrenskonferenz mehr zeitlichen Spielraum. Für ICC-Schiedsvereinbarungen ab dem 1. Juni 2026 gilt es grundsätzlich automatisch bis vier Millionen US-Dollar Streitwert, sofern die Parteien es nicht ausgeschlossen haben und der ICC-Gerichtshof es nicht für ungeeignet hält.
Fazit
HEAP eignet sich vor allem, wenn die entscheidenden Unterlagen vorliegen und sich die Streitfragen klar begrenzen lassen.
Vor der Vertragsunterzeichnung sollten Unternehmen prüfen, welche Konflikte zu erwarten sind und wie sie diese beweisen könnten. Wer dafür auf umfangreiche Sachverständigengutachten oder Unterlagen der Gegenseite angewiesen wäre, sollte sich mehr Verfahrensspielraum sichern.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- HEAP erfordert die ausdrückliche Zustimmung aller Parteien.
- Die Dreimonatsfrist beginnt mit der ersten Verfahrenskonferenz und kann verlängert werden.
- Entscheidend für die Eignung sind verfügbare Beweise und klar begrenzte Streitfragen.








