Die Straße von Hormus zeigt exemplarisch, wie schnell aus geopolitischem Risiko ein Vertragsproblem werden kann. Wenn Transportwege unsicher werden, Versicherungsprämien steigen oder alternative Routen gewählt werden müssen, stellt sich nicht nur die Frage, ob geliefert werden kann. Wirtschaftlich entscheidend ist häufig: Wer trägt die Mehrkosten?
Die Antwort ergibt sich nicht immer eindeutig aus dem Vertrag. Incoterms, Lieferfristen und Force-Majeure-Klauseln regeln oft nur Teilaspekte. Gerade bei internationalen Lieferverträgen kann dadurch erheblicher Streit entstehen.
Lieferkettenstörungen sind Kostenrisiken
In der Vertragsgestaltung wird häufig darauf geachtet, wann geliefert werden muss, wann Gefahr und Eigentum übergehen und welche Folgen ein Lieferverzug hat. Weniger sorgfältig wird oft geregelt, wer zusätzliche Kosten trägt, wenn die Lieferkette unter Druck gerät.
Das betrifft insbesondere internationale Handelsgeschäfte mit längeren Transportwegen und mehreren Beteiligten: Verkäufer, Käufer, Frachtführer, Spediteur, Lagerhalter, Hafenbetreiber und Versicherer.
Kommt es zu Störungen, steht nicht nur die rechtzeitige Lieferung in Frage. Streit entsteht häufig darüber, ob Zusatzkosten weiterbelastet werden dürfen oder im Risikobereich einer Partei verbleiben.
Typische Zusatzkosten in internationalen Lieferketten
Praktisch relevant sind insbesondere:
- Umleitungskosten bei geänderten Transportrouten,
- War-Risk-Zuschläge und erhöhte Versicherungsprämien,
- zusätzliche Lager- und Umschlagskosten,
- Detention und Demurrage,
- Mehrkosten durch verspätete Gestellung oder Abnahme,
- Kosten aus Zwischenlagerung, Rücktransport oder Ersatzbeschaffung.
Diese Kosten können erhebliche Größenordnungen erreichen. Sie entstehen zudem oft kurzfristig, während die vertragliche Grundlage für ihre Weitergabe unklar bleibt.
Incoterms lösen nicht jede Kostenfrage
Incoterms sind für internationale Lieferverträge unverzichtbar. Sie regeln insbesondere Lieferort, Gefahrübergang und bestimmte Kostenpositionen zwischen Verkäufer und Käufer.
Sie ersetzen jedoch keine vollständige Regelung für Krisen- und Störungssituationen. Auch bei Klauseln wie CIF, CFR, FOB oder DAP entscheidet das Incoterm-Kürzel nicht automatisch über jede nachträgliche Mehrkostenposition.
Unternehmen sollten daher vermeiden, Incoterms als vollständiges Risikoverteilungssystem zu behandeln. Sie sind ein wichtiger Baustein, aber kein Ersatz für eine präzise Zusatzkostenklausel.
Force Majeure schützt nicht automatisch vor Mehrkosten
Auch Force-Majeure-Klauseln helfen nur begrenzt. Sie regeln häufig, ob Leistungspflichten vorübergehend suspendiert werden oder ob Haftung für Verzögerungen ausgeschlossen ist.
Davon zu unterscheiden ist die Frage, wer die während der Störung entstehenden Mehrkosten trägt. Eine Partei kann von der Haftung für Lieferverzug befreit sein und dennoch keine klare Grundlage haben, Zusatzkosten auf die andere Partei umzulegen.
Deshalb sollten Force-Majeure-Regelungen mit Kosten-, Informations- und Mitwirkungspflichten verbunden werden.
Was Unternehmen vertraglich prüfen sollten
Internationale Lieferverträge sollten insbesondere folgende Punkte ausdrücklich regeln:
- Welche Zusatzkosten dürfen weiterbelastet werden?
- Ab welcher Schwelle besteht eine Mitteilungspflicht?
- Wer entscheidet über alternative Transportrouten?
- Welche Nachweise sind für Mehrkosten erforderlich?
- Wie werden War-Risk-Zuschläge, Detention und Demurrage behandelt?
- Besteht ein Recht zur Vertragsanpassung oder Kündigung bei dauerhafter Kostensteigerung?
Entscheidend ist, dass kaufmännische, transportrechtliche und versicherungsbezogene Regelungen zusammenpassen.
Fazit
Lieferkettenstörungen lassen sich nicht vollständig vermeiden. Ihre wirtschaftlichen Folgen lassen sich aber vertraglich steuern.
Unternehmen sollten internationale Lieferverträge nicht nur auf Lieferpflichten, Gefahrübergang und Haftung prüfen. Ebenso wichtig ist die klare Verteilung von Zusatzkosten.
Wer Demurrage, War-Risk-Zuschläge, Umleitungskosten und Lagerkosten nicht ausdrücklich regelt, riskiert im Konfliktfall Streit über genau die Kosten, die wirtschaftlich besonders schmerzhaft sind.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Lieferkettenstörungen verursachen häufig erhebliche Zusatzkosten, nicht nur Verzögerungen.
- Incoterms und Force-Majeure-Klauseln regeln die Kostenverteilung oft nicht vollständig.
- Unternehmen sollten Demurrage, War Risk, Umleitung und Nachweispflichten ausdrücklich vertraglich erfassen.








