Employee Activism im Fokus – Licht & Schatten.

 Herausforderungen und Strategien im Umgang mit sogenannten „Aktivisten“ im Betrieb.

Employee Activism im Fokus – Licht & Schatten.

Globale Ereignisse wie die Corona-Pandemie, der Krieg in der Ukraine und der fortschreitende Klimawandel befeuern einen Trend: Employee Activism. Unternehmen müssen deshalb verstehen, wie sich das Phänomen auf die Arbeitsverhältnisse auswirkt und: wie sie damit umgehen können und sollten.

Was ist Employee Activism?

Der Begriff Employee Activism stammt aus den USA, das Phänomen ist aber längst bis nach Deutschland geschwappt.

Aber was ist Employee Activism? Employee Activism sind – grob gesagt – Aktivtäten von Arbeitnehmern

  • am Arbeitsplatz bzw. unmittelbar im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis,
  • jenseits der klassischen Gewerkschafts- oder Betriebsratsaktivitäten,
  • die darauf abzielen, das Unternehmen als interne oder externe Plattform für gesellschaftspolitische Forderungen zu nutzen.

Die Themen: Klima, Gleichstellung, Nachhaltigkeit und vieles mehr. Damit erfasst der Employee Activism politische und gesellschaftliche Themen, die unter dem Druck der Öffentlichkeit durchaus Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen haben können. Denn mit Employee Activism versuchen Mitarbeiter, Unternehmen zu zwingen, bestimmte Themen auf die Agenda zu nehmen und ggf. entsprechende Geschäftsentscheidungen zu treffen.

Vor allem bei stark engagierten Mitarbeitern in Branchen mit großer Aufmerksamkeit für die adressierten Themen ist Employee Activism also deutlich mehr als nur ein Sturm im Wasserglas …

Arbeitsrechtliche Aspekte

Employee Activism lebt davon, bei der Arbeit oder im Arbeitsumfeld stattzufinden. Damit hat er das Potenzial, das betriebliche Umfeld und ggf. schlicht die unmittelbare Arbeitsleistung negativ zu beeinflussen. Das ruft das Arbeitsrecht auf den Plan.

Rechtlich bedeutet das ein Spannungsfeld zwischen Meinungsfreiheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und dem Interesse der Arbeitgeber an funktionierenden betrieblichen Abläufen – dazu auch unser aktueller Beitrag „politischer Extremismus am Arbeitsplatz“.

Die Meinungs(äußerungs)freiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) macht am „Werkstor“ nicht halt – das ist anerkannt. Und doch muss die Grundrechtsausübung mit Rechten der Arbeitgeber im Einklang stehen: Der Betriebsfrieden muss gewahrt bleiben, Arbeitnehmer haben ihren Arbeitsvertrag zu erfüllen (dafür werden sie schließlich bezahlt), damit Unternehmen ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit (Art. 12 GG) nachkommen können. Geht es um Employee Activism, endet die Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern da, wo sie die Berufsfreiheit der Arbeitgeber unverhältnismäßig beeinträchtigt.

Aber wo ist die Grenze?

Das ist Abwägungssache und dabei gilt: Was ein Arbeitgeber duldet oder als störend empfindet, ist abhängig vom Zeitgeist, vom Einfluss der eigenen Überzeugungen und der übrigen Mitarbeiter.

Wie also damit umgehen?

Das Thema auszublenden, ist immer dann keine Möglichkeit mehr, wenn es schon im Betrieb präsent ist. Was also tun?

Es gibt vor allem drei Handlungsoptionen:

  1. Aktivismus abwehren, um ihn zu unterbinden (Defensive Engagement),
  2. offen sein und mit Aktivisten in den Dialog gehen (Dialogic Engagement) oder
  3. Ziele des Employee Activisms aktiv in die Geschäftstätigkeit übernehmen (Activist Engagement).

Welche der Möglichkeiten passt, ist stark vom Unternehmen, der Branche, der Philosophie und den Erwartungen der Stakeholder abhängig. Ein erfolgreicher Einstieg wird aber immer der Dialog mit Aktivisten sein, um mit aktiver interner Kommunikation Grenzen auszuloten und nicht irgendwann die defensive Notbremse ziehen zu müssen.

Employee Activism: gekommen, um zu bleiben?

Einiges spricht dafür, dass sich der Employee Activism nicht einfach wieder in Wohlgefallen auflösen wird. Gesellschaftliche Trends entwickeln sich schlichtweg nicht losgelöst von der Arbeitswelt.

Je nach Unternehmen, Philosophie und Umfeld sind Arbeitgeber sicherlich gut beraten, die Stimme ihrer Arbeitnehmer zu hören und gemeinsame alte Regeln neu zu definieren: Der Betriebsfriede darf nicht leiden, Arbeitsverträge müssen erfüllt werden.

Das Wichtigste in Kürze zusammengefasst:

  • Employee Activism ist gesellschaftspolitischer Aktivismus von Arbeitnehmern im Arbeitgeber-Umfeld außerhalb der klassischen Gewerkschaftsarbeit.
  • Employee Activism kennt arbeitsrechtliche Grenzen, wenn der Betriebsfriede gestört ist oder Arbeitsverträge nicht mehr erfüllt werden.
  • Arbeitgeber sollten sich dialogbereit zeigen, aber klar Regeln und Grenzen aufzeigen.