Er ist wohl (mindestens) schon biblischen Ursprung (vgl. Lk 12,48) und im Spannungsfeld von Betriebsverfassung und Datenschutz aktueller denn je: Nur vor Geltung der DSGVO schien noch alles klar geregelt – die Arbeitgeberin war als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle auch alleinige Verantwortliche bei Verstößen und deren bußgeld- sowie sogar strafbewehrten Folgen. Für Betriebsräte galt grundsätzlich ein, von der Rechtsprechung abgesegnetes, Prinzip der datenschutzrechtlichen Unverantwortlichkeit. In unserem Beitrag zeigen wir, dass sich die Situation seit der DSGVO geändert hat und welche praktischen Konsequenzen sich für Arbeitgeber:innen und Betriebsräte jetzt ergeben.
Dieser Beitrag erschien in „ZdiW – Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft“: Artikel lesen