Wichtigste Änderungen der Nizza-Klassifikation 2026
WIPO hat die Änderungen der Klassifikation vorgenommen, um moderne Entwicklungen besser abzubilden, Überschneidungen zwischen Klassen zu reduzieren und weltweit für mehr Klarheit zu sorgen. Einige Änderungen der 13. Ausgabe betreffen die Zuordnung einiger Waren zu den Klassen:
- Brillen und optische Linsen: bisher Klasse 9, künftig Klasse 10
- Rettungsfahrzeuge: bisher Klasse 9, künftig Klasse 12.
- Elektrisch beheizbare Kleidung: bisher Klasse 11, künftig Klasse 25.
- Ätherische Öle: nicht mehr einheitlich Klasse 3, sondern je nach Zweck in Klasse 3 (kosmetisch), Klasse 5 (medizinisch) oder Klasse 30 (Lebensmittel).
Diese Änderungen sollen die Klassifizierung von Waren und Dienstleistungen präziser und einheitlicher machen. In der Praxis bedeutet das: Begriffe in Waren-/Dienstleistungsverzeichnissen, die bisher einer bestimmten Klasse zugeordnet waren, könnten ab 2026 unter einer anderen Klasse einzureihen sein. Markenanmelder müssen daher bei der Klasseneinteilung künftig besonders aufmerksam sein.
Markenanmeldungen ab 2026 – worauf ist zu achten?
Für neue Markenanmeldungen ab dem 1. Januar 2026 gilt zwingend die NCL (13-2026), also die aktualisierte Nizza-Klassifikation. Das heißt: Waren wie z.B. Brillen oder Sonnenbrillen müssen nun in Klasse 10 statt wie früher in Klasse 9 angemeldet werden, Rettungsfahrzeuge in Klasse 12 statt Klasse 9 usw.
Werden Waren/Dienstleistungen im Rahmen der Markenanmeldung noch den alten Klassen zugeordnet, drohen Beanstandungen der Markenämter. Sofern einzelne Waren oder Dienstleistungen in eine bei der Anmeldung zunächst nicht angegebene Klasse umklassifiziert werden muss, drohen sogar Nachzahlungen (beim EUIPO kostet eine zusätzliche Klasse ab der zweiten Klasse bspw. EUR 150,00,beim DPMA aber der vierten Klasse EUR 100,00) Eine sorgfältige Überprüfung und Anpassung der Klassifizierung ist daher unerlässlich.
Auch bei internationalen Markenanmeldungen über das Madrider System sollte man aufmerksam sein. Die WIPO weist ausdrücklich darauf hin, die Änderungen sorgfältig zu prüfen, insbesondere wenn die nationale Basismarke noch nach einer älteren Nizza-Ausgabe klassifiziert war. In solchen Fällen muss bei der internationalen Anmeldung die neue Klasseneinteilung berücksichtigt werden, da WIPO alle ab dem 1. Januar 2026 eingehenden Anmeldungen gemäß der 13. Ausgabe behandeln wird. Andernfalls könnte es zu Verzögerungen oder Zurückweisungen kommen, bis die Klassenangaben korrigiert sind.
Zudem ist zu beachten, dass während der Übergangszeit Recherche- und Kollisionsprüfungen umfassender ausfallen müssen. Marken, die vor 2026 angemeldet wurden, sind noch in ihrer alten Klasse registriert, während neue Anmeldungen für dieselben Waren nun in der neuen Klasse erfolgen. Wer also 2026 eine Marke recherchiert oder überwacht, sollte Doppelrecherchen durchführen:
Beispielsweise bei Brillen sowohl in Klasse 9 (für ältere Eintragungen) als auch in Klasse 10 (für neue Anmeldungen) suchen und für beheizbare Kleidung sowohl in der (alten) Klasse 11 als nunmehr auch in Klasse 25. Nur so lässt sich sicherstellen, dass keine potenziell kollidierende Marke übersehen wird.
Sind auch bereits registrierte Marken betroffen?
Inhaber bereits eingetragener Marken können zunächst aufatmen: Bestehende Anmeldungen und Registrierungen vor dem 1. Januar 2026 werden nicht automatisch umklassifiziert. Ihre Marken behalten die ursprünglich eingetragenen Klassen bei. Es besteht also kein Zwang, wegen der neuen Nizza-Klassifikation sofort Marken neu anzumelden oder zu ändern. Der Markenschutz erstreckt sich weiterhin auf die konkret registrierten Waren und Dienstleistungen – unabhängig davon, in welcher Klasse diese ab 2026 systematisch eingeordnet sind.
Allerdings ist dazu zu raten, das eigene Markenportfolio im Lichte der Änderungen zu überprüfen. Unternehmen sollten schauen, ob ihre wichtigen Marken Waren/Dienstleistungen abdecken, die nun einer anderen Klasse zugeordnet werden. Gegebenenfalls kann es strategisch sinnvoll sein, neue Markenanmeldungen oder Erweiterungen vorzunehmen, um in allen relevanten Klassen präsent zu sein und so lückenlosen Schutz zu gewährleisten.
Beispielsweise könnte ein Unternehmen, das bislang nur eine Marke für Brillen in Klasse 9 besitzt, überlegen, eine entsprechende Marke in Klasse 10 anzumelden, um zukünftigen Entwicklungen vorzubeugen. Zwar schützt die ursprüngliche Registrierung weiterhin „Brillen“ als Produkt, doch eine zusätzliche Deckung in der neuen Klasse kann für rechtliche Klarheit sorgen.
Ebenso sollten Überwachungsdienste („Trademark Watching“) angepasst werden. Wenn bisher Markenüberwachungen für bestimmte Waren nur die alte Klasse umfassten, ist es ratsam, ab 2026 auch die neue Klasse mit einzubeziehen. Andernfalls könnten Neuanmeldungen von Dritten in der neuen Klasse unbemerkt bleiben und zu Überraschungen führen. Einige Dienstleister bieten an, bestehende Watch-Aufträge entsprechend zu erweitern, um einen lückenlosen Markenschutz in der Übergangsphase sicherzustellen.
Fazit
Die 13. Ausgabe der Nizza-Klassifikation bringt zwar Änderungen in der Klassenzuordnung, doch diese sind letztlich dazu gedacht, das System klarer und zeitgemäßer zu machen. Für Markeninhaber bedeutet dies keinen Verlust bestehender Rechte, wohl aber die Notwendigkeit, sich auf die neuen Klassen einzustellen.
Proaktive Planung ist jetzt der Schlüssel: Unternehmen sollten prüfen, welche Marken von den neuen Klasseneinteilungen betroffen sind, und ihre Anmeldestrategien entsprechend anpassen. Wer 2026 eine Markenanmeldung plant, sollte unbedingt die aktuelle Klassifikation zugrunde legen und bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses aufmerksam vorgehen.
Insgesamt bietet der Jahreswechsel 2025/2026 damit auch eine Gelegenheit, das eigene Markenportfolio zu überprüfen und zukunftssicher aufzustellen. Mit rechtzeitiger Vorbereitung und ggf. Beratung lassen sich mögliche Risiken durch die Klassifikationsänderungen minimieren. So bleibt der Markenschutz auch im Jahr 2026 und darüber hinaus umfassend gewährleistet.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- NCL 13 (2026): Ab 1. Januar 2026 gilt die 13. Ausgabe der Nizza-Klassifikation – einige Waren wechseln die Klasse (z.B. Brillen jetzt Klasse 10).
- Markenanmeldung 2026: Neue Marken müssen nach der aktualisierten Klasseneinteilung angemeldet werden; bestehende Eintragungen werden nicht automatisch umklassifiziert.
- Handlungsbedarf: Markeninhaber sollten prüfen, ob ihre Waren betroffen sind, und ihre Anmeldestrategie sowie Markenüberwachung an die neuen Klassen anpassen








