Beschlossene Sache: das Weiterbildungsgesetz kommt.

 „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ wurde verabschiedet.

Beschlossene Sache: das Weiterbildungsgesetz kommt.

Damit Arbeitnehmer mit dem teils rasanten Wandel in der Arbeitswelt Schritt halten können, soll das sog. Weiterbildungsgesetz künftig Weiterbildung erleichtern und besser fördern. Und auch die Ausbildungsförderung für Jugendliche kommt im Gesetz nicht zu kurz.

Neue Herausforderungen für alle

Vor allem Digitalisierung und Klimawandel sorgen für massive Veränderungen in der Arbeitswelt.

Ohne Weiterbildung bzw. Berufsausbildung drohen dabei viele beruflich auf der Strecke zu bleiben, vor allem junge Menschen ohne Ausbildung und Ältere, deren Ausbildung zu modernen Anforderungen nicht mehr recht passen will.

Dieser Thematik hatten wir uns bereits in unserer Blogserie Strukturwandel und Arbeitsrecht gewidmet.

Weiterbildung soll leichter zugänglich werden

Nicht ohne Grund hatte deshalb die aktuelle Bundesregierung das Thema Aus- und Weiterbildung im Koalitionsvertrag auf die politische Agenda gesetzt und setzt nun um, was geplant war: Ende Juni 2023 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung“ im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 07. Juli 2023 zugestimmt. Damit ist der Weg für das Gesetz nun frei.

Ziel des Gesetzes ist, Weiterbildungsangebote zu vereinfachen und für alle Betriebe leichter zugänglich zu machen. Gleichzeitig soll es für Jugendliche einfacher werden, einen Ausbildungsplatz annehmen zu können bzw. überhaupt einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollen von dieser Aus- und Weiterbildungsinitiative der Bundesregierung profitieren.

Kernaspekte des „Weiterbildungsgesetzes“

Um diese Ziele zu erreichen, sieht das Gesetz vor allem folgende Maßnahmen vor:

  1. Qualifizierungsgeld
    Mithilfe des sog. Qualifizierungsgeldes können vom Strukturwandel betroffene Unternehmen künftig Beschäftigte freistellen und doch halten: Bilden sich die freigestellten Mitarbeiter so fort, dass eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen möglich ist, können sie ab dem 01. April 2024 das Qualifizierungsgeld als Entgeltersatz erhalten. Das Unternehmen muss im Gegenzug „nur“ die entsprechenden Weiterbildungskosten tragen.
  2. Weiterbildungsförderung
    Und auch die Weiterbildungsförderung in § 82 SGB III wird sich durch das Weiterbildungsgesetz verändern. So wird es u.a. feste Fördersätze geben. Gleichzeitig sollen weniger Förderkombinationen für mehr Transparenz sorgen, um Hemmschwellen für Weiterbildungsangebote abzubauen. Außerdem können ab dem 01. April 2024 künftig mehr Angestellte Weiterbildungsförderungen in Anspruch nehmen.
    Wichtig dabei: Weiterbildungsförderungen werden künftig nicht mehr davon abhängen, dass eine Weiterbildung wegen Strukturwandels notwendig ist, und es muss sich nicht um Weiterbildung im Zusammenhang mit einem Engpassberuf handeln, damit Fördergelder fließen können.
  3. Ausbildungsgarantie und Mobilitätszuschüsse
    Nicht zuletzt setzt das Aus- und Weiterbildungsgesetz ab August 2024 u.a. auf eine Ausbildungsgarantie: Jugendliche, die keinen Ausbildungsplatz finden, können künftig eine außerbetriebliche Ausbildung in Anspruch nehmen, auch wenn viele Unternehmen und Berufsverbände das kritisch sehen. Gleichzeitig wird es mehr Möglichkeiten für berufsorientierende Kurzpraktika in Betrieben geben.
    Daneben setzt das Gesetz darauf, für Jugendliche auch weiter entfernte Ausbildungsplätze attraktiver zu machen. Dafür werden Arbeitsagenturen mehr Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und bei Beginn einer Berufsausbildung geben können. Und nicht zuletzt sollen ein Mobilitätszuschuss für zwei Heimfahrten je Monat und weitere Zuschüsse zu Unterkunfts- und Fahrtkosten für mehr Beweglichkeit bei der Wahl des Ausbildungsstandortes sorgen.

Fortbildungs- und Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Mit dem Weiterbildungsgesetz setzt die Bundesregierung auf Qualifizierung von Personal im Inland. Zeitgleich wurde im Bundestag auch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen, um den strukturellen Fachkräftemangel in den Griff zu bekommen.

Ob diese gesetzlichen Neuerungen sich tatsächlich positiv bemerkbar machen, wird die Zukunft in den kommenden Jahren zeigen müssen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst

Das Aus- und Weiterbildungsgesetz der Bundesregierung

  • will dem Fachkräftemangel mit umfangreicheren Aus- und Weiterbildungsförderungen entgegenwirken,
  • unterstützt Unternehmen, die vom Strukturwandel betroffen sind, u.a. mit dem sog. Qualifizierungsgeld,
  • gewährt Jugendlichen einen Anspruch auf einen Ausbildungsplatz und gewährt finanzielle Hilfen, um Ausbildungsplätze auch überregional besetzen zu können.