Soforthilfen der Länder
Hier ist festzustellen, dass diese sehr einfach auszufüllen sind. Vorreiter waren hier sicherlich Bayern und Baden-Württemberg. Berlin hinkte etwas hinterher, hat aber nun eine wirklich sehr gute Soforthilfe über IBB.de bereitgestellt. Dort betritt man einen „virtuellen Warteraum“, kann eine Wartenummer „ziehen“ und wird per Email benachrichtigt, wenn man an der Reihe ist. Da kann es schon passieren, dass 150.000 Antragsteller zuvor an der Reihe sind. Tatsächlich ist es aber wohl so, dass viele Antragsteller mehrere Nummern „ziehen“ und das Land Berlin in der Lage ist, mehr als 20.000 Anträge pro Tag zu bearbeiten, sodass es möglich ist, den Antrag bereits am nächsten oder übernächsten Tag auszufüllen.
Ein bisschen Vorbereitung ist wichtig. Einige Daten sollte man zur Hand haben, z.B. wann das Unternehmen gegründet wurde, bereithalten sollte man auch die Umsatzsteuer-ID, die persönliche Steuernummer, IBAN sowie den Personalausweis. Auch sollte man einen Überblick über die Finanzhilfe der Höhe nach haben. Grundsätzlich kann man ankreuzen, ob man 5.000 € bekommen kann für drei Monate und ob weitere Gelder benötigt werden für Sachausgaben etc.
Das ist alles denkbar einfach, bedarf aber der Vorbereitung, die sich aber in jedem Fall lohnt, weil diese Gelder nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die entsprechenden Angaben müssen auch an Eides statt versichert werden. Die missbräuchliche Beantragung stellt natürlich einen Straftatbestand dar.
Soforthilfen des Bundes
Nicht ganz so einfach wie die Soforthilfen der Länder sind die Soforthilfen des Bundes geregelt. Diese erfolgen über die KfW (www.kfw.de). Die Webseite der KfW ist sehr übersichtlich und empfiehlt auch, sich entsprechend vorzubereiten und hält hier entsprechende Tools bereit.
Über die KfW können Unternehmerkredite beantragt werden und die KfW übernimmt einen Teil des Ausfallrisikos, nämlich für große Unternehmen bis zu 80% des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos.
Die Kredite müssen zwingend über die Hausbank oder die Sparkasse beantragt werden. Die Formulare hierzu können aber über die KfW ausgefüllt werden.
Soforthilfe über Banken und Sparkassen gestaltet sich schwierig
Viele Unternehmer berichten, dass die Begleitung der Hausbank oder Sparkasse sich schwierig gestaltet, weil es dort eine personelle und fachliche Überforderung gebe. Zugleich sei das Kreditinstitut häufig nicht gewillt, auch das verbleibende Restrisiko von 10 oder 20% zu übernehmen. Banken und Sparkassen lassen auch häufig die Bemerkung fallen, dass sich der Aufwand für ihr Haus gar nicht richtig lohne. Da sind also einige Hürden noch zu nehmen.
Banken und Sparkassen sollten sich überlegen, nicht noch die letzten Kunden zu vergraulen. Die Bundesregierung muss sicherlich über kurz oder lang überlegen, ob hier nicht tatsächlich auch 100% des Risikos in diesen schwierigen Zeiten übernommen werden kann oder muss.
Viele Unternehmen bekommen keine Soforthilfe
Viele Unternehmen, insbesondere Startups, scheitern bereits an der Vorgabe, Anträge über die Hausbank bzw. Sparkasse zu finanzieren. Eine Hausbank haben viele Startups nicht und jetzt wird es noch schwieriger, ein entsprechendes Institut zu finden. Dass junge Unternehmen noch um ihre Zukunft bangen, ist nicht ungewöhnlich. Auch ohne die Corona-Krise hätte längst nicht jedes Unternehmen überlebt. Umso schwieriger ist es nun, denjenigen zu helfen, die unter normalen Umständen eine Chance gehabt hätten.
Junge Unternehmen
Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt tätig sind oder sogar weniger als drei Jahre, gibt es zwar auch Förderhilfen. Diese sind aber etwas komplizierter gestaltet als die „Soforthilfe“. Und auch dies wäre an sich kein Problem, wenn nicht z.B. die IBB auf ihrer Homepage verkünden würde, dass „andere Kreditanträge und -gespräche außerhalb von der Soforthilfe bis auf weiteres ausgesetzt sind. So ist es auch in anderen Bundesländern. Hier muss also nachgeholfen werden und die Hilfen müssen deutlich ausgeweitet werden.
Keine Hilfe für Krisenunternehmen 2019
Leider fallen auch viele Antragsteller und Unternehmen nicht in das Soforthilfeprogramm, die 2019 in der Krise waren. Die Beschreibungen sind hier unterschiedlich. Manchmal wird auf „Zahlungsunfähigkeit“ abgestellt, manchmal eben nur auf „Krise“. Am Ende bleibt es aber bei einer Ablehnung.
So fallen Unternehmen, die im Jahr 2019 möglicherweise in einer Krise waren, aber durch eine positive Fortführungsprognose weiter Gelder von der Bank erhalten haben und auf einem guten Weg waren, durch das Raster. Diese Unternehmen, die die Krise scheinbar überwunden haben, fallen nun – ähnlich wie die anderen förderfähigen Unternehmen – in das Corona-Loch, erhalten derzeit aber keine Gelder.
Ähnlich verhält es sich mit denjenigen, die bereits vor Jahren einmal eine Insolvenz durchleben mussten, alles gut hinter sich gebracht haben, ein florierendes Unternehmen aufgebaut haben, möglicherweise aber noch mit einem Schufa-Eintrag belastet sind. Dieses „Selbstschutzprogramm“ der Banken und Sparkassen lässt die Antragstellung bereits an dieser Hürde scheitern. Und dies gilt ebenso bei Unternehmen, die im vergangenen Jahr vielleicht bereits sehr erfolgreich waren und genauso wie die anderen Unternehmen jetzt eine Corona-Krise erlitten haben. Diesen Unternehmen wird derzeit nicht geholfen.
Um es ganz klar zu sagen: Es ist zu fordern, dass die Hürden und Risiken niedriger gesetzt werden. Dabei ist ganz klar darauf zu achten, dass jedem Missbrauch dieser großartigen Hilfe ein Riegel vorgeschoben wird.
Praxistipp
Selbst, wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie Fördermittel erhalten, sprechen Sie mit Ihrer Hausbank und lassen Sie nicht locker. Die vorbeschriebenen Themen haben wir bereits bei der Politik platziert. Dort ist man bemüht, nachzubessern, weil man natürlich nicht sämtliche Hinderungsgründe von Beginn an erkennen kann. Und es werden weitere folgen.
Bleiben Sie hartnäckig und vor allem gesund.