Koalitionsvertrag 2025: Neue Pflichten bei Mindestlohn, Arbeitszeit & Entgelt

 Was Arbeitgeber und HR jetzt zur Arbeitszeitflexibilisierung, Tarifbindung und Entgelttransparenz wissen müssen.

Koalitionsvertrag 2025: Neue Pflichten bei Mindestlohn, Arbeitszeit & Entgelt

Der Koalitionsvertrag 2025 von CDU/CSU und SPD bringt weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht. Unternehmen sollten sich jetzt auf neue Regeln vor allem bei Entgelttransparenz, Arbeitszeit und Mindestlohn vorbereiten.

Rechtlicher Rahmen

Die rechtlichen Vorhaben der Koalition betreffen zentrale Gesetze wie das Arbeitszeitgesetz (ArbZG), das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) und möglicherweise sogar die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Darüber hinaus greifen sie in das Vergaberecht und sozialversicherungsrechtliche Haftungstatbestände ein. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus ein erhöhter Umsetzungsaufwandund neue Gestaltungsspielräume.

Hintergrund

In der Koalitionsvereinbarung vom 9. April 2025 sind arbeitsrechtliche Änderungen vereinbart:

  • Mindestlohn: Politisches Ziel von 15 Euro bis 2026, zu dem die Mindestlohnkommission künftig unter Ausrichtung der Entscheidung an 60% des Bruttomedianentgelts von Vollzeitbeschäftigten kommen soll.
  • Tarifbindung: Öffentliche Aufträge bundesweit durch Bundes-Tariftreuegesetz nur noch für Unternehmen, die an Tarifverträge anwenden oder sich an diese anlehnen.
  • Arbeitszeit: Flexibilisierung durch Wochenhöchstarbeitszeit statt täglicher Höchstarbeitszeit unter Beachtung der EU-Vorgaben unter Beibehaltung der bisherigen Grenzen (durchschnittlich maximal 48 Arbeitsstunden pro Woche, mindestens elf Stunden tägliche Ruhezeit , 24 Stunden wöchentlicher Ruhetag und Arbeitspausen), Einführung der Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung mit Ausnahmen für Kleinbetriebe. Vertrauensarbeitszeit soll im Einklang mit der EU-Richtlinie möglich bleiben.
  • Anreize zu Mehrarbeit und Teilzeitaufstockung: durch steuerliche Vorteile.
  • Arbeitsschutz: Erhöhter EU-Arbeitsschutz für Berufskraftfahrer, neue Nachunternehmerhaftung in der Paketbranche.
  • Entgeltgleichheit: Einsetzung einer Kommission, die Vorschläge zur Umsetzung der EU-Entgelttranzparenz-Richtlinie bis Ende 2025 erarbeiten soll, und Zielvereinbarung, gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 (!) zu verwirklichen.
  • Mitbestimmung: Digitalisierung betrieblicher Gremienarbeit und von Betriebsratswahlen sowie digitaler Zugang für Gewerkschaften zu Betrieben.

Wichtige To-dos für Unternehmen:

  1. Vergütungsstruktur prüfen: Vergütungssysteme fit machen für künftige Regeln des Entgelttransparenzgesetzes und Vorbereitung auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 15 Euro – auch im Niedriglohnbereich.
  2. Vergabefähigkeit sichern: Wer öffentliche Aufträge anstrebt, muss die Anwendung der einschlägigen Tarifverträge prüfen – nicht notwendig aber einen Eintritt in den Arbeitgeberverband.
  3. Arbeitszeitmodelle überdenken: Die neue Wochenarbeitszeit bietet Chancen für mehr Flexibilität –rechtssichere Zeiterfassung wird aber erforderlich.

Was wir für Sie tun können

Die arbeitsrechtliche Umsetzung der politischen Vorhaben braucht Weitblick und Praxisnähe. Wir unterstützen Sie bei der der Entwicklung rechtssicherer Arbeitszeitmodelle und der der Anpassung der Vergütungssysteme – künftig nicht nur ein Thema betrieblicher Vergütungspolitik, sondern des Arbeitsrechts.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Mindestlohn, Entgelttransparenz und Tarifbindung werden politisch forciert.
  • HR-Abteilungen sollten jetzt beginnen, neue Prozesse und Systeme zu entwickeln.
  • Die Koalition setzt auf strukturelle Veränderungen – Unternehmen müssen strategisch reagieren.