Dietmar Heise ist Partner in unserem Stuttgarter Büro. Er berät seit rund 30 Jahren vornehmlich mittelständische sowie große Unternehmen und Konzerne in arbeitsrechtlichen Fragen ebenso wie Organe und Führungskräfte bei der Begründung, Gestaltung und Beendigung der Anstellung.
Dietmar Heise berät im gesamten Arbeitsrecht und vertritt die Mandanten deutschlandweit vor Arbeitsgerichten aller Instanzen sowie in Angelegenheiten mit arbeitsrechtlichem Bezug auch vor ordentlichen und Sozialgerichten.
Er hat langjährige Erfahrung in der Restrukturierung von Betrieben und Unternehmen auch in Insolvenznähe, in der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen, Sozialplänen und Tarifverträgen sowie in der Beratung von Betriebsübergängen. Dietmar Heise befasst sich intensiv mit agiler Arbeit, deutschen und europäischen Vorgaben für Entgeltgestaltung sowie mit arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen.
Vor seinem Eintritt bei BUSE verantwortete Dietmar Heise langjährig als Partner die arbeitsrechtliche Beratung einer internationalen Großkanzlei an deren Stuttgarter Standort. Davor war er Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA) und gleichzeitig Geschäftsführer von deren Servicegesellschaft GDA. Unter anderem leitete er das Arbeitsrecht und die Tarifpolitik in der Muttergesellschaft eines großen Handelskonzerns. Dietmar Heise war dreizehn Jahre ehrenamtlicher Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit, unter anderem am Bundesarbeitsgericht. Er war ehrenamtliches Mitglied einer (Tarif-)Verhandlungskommission in einem Handelsverband und hat nebenamtlich die Geschäfte eines kleinen Arbeitgeberverbandes geführt und auch dort Tarifverhandlungen begleitet. Im Ehrenamt ist er ferner u.a. Vorsitzender des Schiedsgerichts des Württembergischen Fechterbundes.
Dietmar Heise ist Autor zahlreicher Bücher, Buchbeiträge und Aufsätze. Er hält Vorträge und Seminare sowohl inhouse als auch bei externen Veranstaltern.
Auszeichnungen
- JUVE Handbuch 2024/2025: Nennung unter „häufig empfohlen“ in der Rubrik „Arbeitsrecht“ (erste Nennung in 2022/2023, „konstruktiver Verhandler“, Wettbewerber)
- Deutschlands Beste Anwälte 2012 –2025 (Handelsblatt und Best Lawyers): Empfehlung in der Rubrik “Arbeitsrecht”/“Labor and Employment Law“
- Deutschlands Beste Anwälte (Handesblatt und Best Lawyers): Auszeichnung „Lawyer of the Year“ in der Rubrik „Labor and Employment Law“ 2013
- The Legal 500 Deutschland 2024: Nennung in „City Focus Stuttgart“ (erste Empfehlung in 2023)
- kanzleimonitor.de 2022/2023: Empfehlung in der Rubrik „Arbeitsrecht“ (erste Empfehlung in 2019/2020)
- Kanzleien in Deutschland 2023: Empfehlung (erste Empfehlung in 2012, „wirklich ausgewiesener Experte“)
Schwerpunkte
- Arbeitsrechtliche Aspekte bei Umstrukturierungen (Betriebsübergang und Verhandlung von Interessenausgleichen, Sozialpläne und Haustarifverträge)
- Betriebsverfassungsrechtliche Anliegen (Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleiche, Sozialpläne, Umgang mit Betriebsräten, Begleitung von Betriebsratswahlen)
- Tarif- und Arbeitskampfrecht
- Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte betreffende Angelegenheiten
- Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Ausgestaltung agiler Projekte und Fragen der Arbeitnehmerüberlassung einschließlich der Abgrenzung zum Drittkräfteeinsatz mittels Werk- oder Dienstverträgen
- Rechtsfragen der Entgeltgestaltung (insbesondere EU-Entgelttransparenzrichtlinie, Entgelttransparenzgesetz)