Die Vorteile eines CMS sind dabei insbesondere:
- konsequente Berücksichtigung der Größe, Natur und Komplexität des Unternehmens (z.B. Erweiterung bestehender Strukturen um Compliance-Funktion als Alternative zur Einrichtung einer zusätzlichen Stelle; kein zwingendes Risiko Management System) und damit Rücksichtnahme auf die begrenzten finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten im Mittelstand;
- Mitwachsen des CMS bei Entwicklung des Unternehmens;
- Möglichkeit der Anpassung bestehender CMS an ISO 19600 aufgrund der Orientierung an bereits etablierten Konzeptionen und Modellen;
- zahlreiche konkrete Hinweise und Erläuterungen zu CMS;
- internationale Anwendbarkeit (bei Berücksichtigung nationaler Besonderheiten und Normen), damit verbunden hohe Akzeptanz auch bei ausländischen Geschäftspartnern und Auftraggebern;
- grundsätzliche Möglichkeit der Zertifizierung und Prüfung, wenngleich ISO 19600 für sich genommen keinen Zertifizierungsstandard darstellt;
- Möglichkeit der straf- und bußgeldrechtlichen Berücksichtigung, falls es zu Complianceverstößen kommt.
ISO 19600 bietet Unternehmen somit wertvolle Hilfestellung bei der Gestaltung, Einführung und Nachhaltung eines maßgeschneiderten, international ausgerichteten CMS bei gleichzeitiger Schonung der finanziellen und personellen Ressourcen. Bei internationaler Verwendung ist eine Konkretisierung anhand nationaler Besonderheiten und Normen jedoch in jedem Fall erforderlich.
Unser Compliance-Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Tobias Grambow berät und unterstützt Sie gerne dabei, maßgeschneiderte Compliance Management Systeme insb. auf der Grundlage von ISO 19600 zu entwickeln und bestehende Compliance Management System anzupassen.