Hintergrund des Urteils
Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Geschäftsführer, der für erhebliche Fehlbestände an Munition und Wurftauben in einem Schießstandbetrieb verantwortlich gemacht wurde. Nach seiner Abberufung im Jahr 2020 stellte die Klägerin Fehlbestände fest, die auf mangelhafte Buchführung und Inventur zurückgeführt wurden.
Das OLG Köln entschied, dass der Geschäftsführer für den entstandenen Schaden haftet, da er seine Sorgfaltspflichten als ordentlicher Kaufmann verletzt hatte.
Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns
Ein ordentlicher Kaufmann ist verpflichtet, die Geschäfte so zu führen, dass keine Schäden für das Unternehmen entstehen. Dazu gehören:
- Sorgfältige Buchführung
- Regelmäßige Kontrolle der Bestände
- Einrichtung geeigneter interner Kontrollmechanismen
Im vorliegenden Fall konnte der Beklagte nicht belegen, dass er Maßnahmen zur Verhinderung von Fehlbeständen getroffen hatte.
Beweislastverteilung und -umkehr
In Haftungsfragen liegt die Beweislast zunächst bei der Gesellschaft: Sie muss nachweisen, dass der Geschäftsführer gegen seine Pflichten verstoßen hat.
- Beweislast der Gesellschaft: Nachweis der Pflichtverletzung und des Schadens
- Entlastung durch den Geschäftsführer: Nachweis, dass er die gebotene Sorgfalt angewandt hat
Das OLG stellte klar, dass bei Pflichtverletzungen die Beweislast auf den Geschäftsführer übergeht, sobald eine Pflichtverletzung vermutet werden kann.
Konsequenzen für Geschäftsführer
Dieses Urteil zeigt, dass Geschäftsführer:
- ihre Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung ernst nehmen müssen.
- Maßnahmen zur Schadensvermeidung nachweisen können sollten.
- Risiken durch klare interne Prozesse minimieren sollten.
Das Urteil des OLG Köln macht deutlich:
- Geschäftsführer müssen die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns jederzeit einhalten.
- Eine mangelhafte Dokumentation kann schwerwiegende Folgen haben.
- Die Beweislast kannn im Fall einer Pflichtverletzung schnell auf den Geschäftsführer übergehen.
Handlungsempfehlung:
- Sorgen Sie für eine lückenlose Dokumentation und Kontrolle der Geschäftsprozesse.
- Entwickeln Sie ein Verständnis für die rechtlichen Anforderungen an Ihre Rolle.