Geschäftsführung und Cyberangriffe: Haftung und Verantwortung.

 Wie sich Geschäftsführer vor Haftungsrisiken bei Cyberangriffen schützen können.

Geschäftsführung und Cyberangriffe: Haftung und Verantwortung

Cyberangriffe stellen eine der größten Herausforderungen für Unternehmen dar. Die Rolle der Geschäftsführung ist dabei zentral: Sie trägt die Verantwortung für IT-Sicherheit und Risikomanagement. Doch was passiert, wenn es zu einem Angriff kommt und Daten verloren gehen? In diesem Beitrag beleuchten wir die Haftung der Geschäftsführung bei Cyberangriffen, rechtliche Grundlagen und präventive Maßnahmen.

Rechtliche Grundlagen: Die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung

Geschäftsführer sind nach § 43 GmbHG und § 93 AktG verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen. Das bedeutet:

  • Aufbau und Pflege eines effektiven IT-Sicherheitsmanagements
  • Regelmäßige Risikoanalysen und Sicherheitsprüfungen
  • Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Cyberrisiken

Versäumnisse in diesen Bereichen können zu einer persönlichen Haftung führen, wenn dadurch Schäden für das Unternehmen entstehen.

Haftungsrisiken bei Cyberangriffen

Wenn ein Cyberangriff durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht wird, kann dies rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Geschäftsführung haben:

  • Zivilrechtliche Haftung: Für Schäden, die das Unternehmen oder Dritte erleiden
  • Strafrechtliche Verantwortung: Bei Verstößen gegen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsgesetze
  • Reputationsverlust: Negative Auswirkungen auf das Unternehmen und die persönliche Karriere

Beweislastverteilung und Haftungsbegrenzung

Bei einem Cyberangriff muss das Unternehmen zunächst die Pflichtverletzung der Geschäftsführung nachweisen. Um sich zu entlasten, muss die Geschäftsführung belegen, dass:

  • Ein effektives IT-Sicherheitsmanagement implementiert wurde.
  • Regelmäßige Sicherheitsupdates und Audits durchgeführt wurden.
  • Präventive Maßnahmen, wie Backup-Systeme und Firewalls, eingerichtet waren.

Tipp: Dokumentieren Sie alle Sicherheitsmaßnahmen umfassend, um im Ernstfall die Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten nachweisen zu können.

Präventive Maßnahmen für Geschäftsführer

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer:

  1. Ein IT-Sicherheitskonzept entwickeln: Ein umfassender Plan zur Identifizierung und Abwehr von Cybergefahren ist unverzichtbar.
  2. Mitarbeiterschulungen fördern: Regelmäßige Schulungen erhöhen die Cybersicherheitskompetenz im Unternehmen.
  3. Versicherungen abschließen: Cyber-Versicherungen können Schäden durch Angriffe abdecken.
  4. Externe Experten einbinden: IT-Dienstleister und Auditoren können Schwachstellen aufdecken und schließen.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  • Geschäftsführer tragen die Verantwortung für IT-Sicherheit im Unternehmen.
  • Versäumnisse können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
  • Eine lückenlose Dokumentation der Maßnahmen ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Weiteres zu Managerhaftung und Versicherungsschutz finden Sie hier.

Die Haftung der Geschäftsführung bei Cyberangriffen ist nicht zu unterschätzen. Sorgfaltspflichtverletzungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, die sich durch präventive Maßnahmen vermeiden lassen.