Rechtliche Grundlagen: Die Sorgfaltspflicht der Geschäftsführung
Geschäftsführer sind nach § 43 GmbHG und § 93 AktG verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns walten zu lassen. Das bedeutet:
- Aufbau und Pflege eines effektiven IT-Sicherheitsmanagements
- Regelmäßige Risikoanalysen und Sicherheitsprüfungen
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit Cyberrisiken
Versäumnisse in diesen Bereichen können zu einer persönlichen Haftung führen, wenn dadurch Schäden für das Unternehmen entstehen.
Haftungsrisiken bei Cyberangriffen
Wenn ein Cyberangriff durch mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht wird, kann dies rechtliche und finanzielle Konsequenzen für die Geschäftsführung haben:
- Zivilrechtliche Haftung: Für Schäden, die das Unternehmen oder Dritte erleiden
- Strafrechtliche Verantwortung: Bei Verstößen gegen Datenschutz- oder IT-Sicherheitsgesetze
- Reputationsverlust: Negative Auswirkungen auf das Unternehmen und die persönliche Karriere
Beweislastverteilung und Haftungsbegrenzung
Bei einem Cyberangriff muss das Unternehmen zunächst die Pflichtverletzung der Geschäftsführung nachweisen. Um sich zu entlasten, muss die Geschäftsführung belegen, dass:
- Ein effektives IT-Sicherheitsmanagement implementiert wurde.
- Regelmäßige Sicherheitsupdates und Audits durchgeführt wurden.
- Präventive Maßnahmen, wie Backup-Systeme und Firewalls, eingerichtet waren.
Tipp: Dokumentieren Sie alle Sicherheitsmaßnahmen umfassend, um im Ernstfall die Einhaltung Ihrer Sorgfaltspflichten nachweisen zu können.
Präventive Maßnahmen für Geschäftsführer
Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Geschäftsführer:
- Ein IT-Sicherheitskonzept entwickeln: Ein umfassender Plan zur Identifizierung und Abwehr von Cybergefahren ist unverzichtbar.
- Mitarbeiterschulungen fördern: Regelmäßige Schulungen erhöhen die Cybersicherheitskompetenz im Unternehmen.
- Versicherungen abschließen: Cyber-Versicherungen können Schäden durch Angriffe abdecken.
- Externe Experten einbinden: IT-Dienstleister und Auditoren können Schwachstellen aufdecken und schließen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Geschäftsführer tragen die Verantwortung für IT-Sicherheit im Unternehmen.
- Versäumnisse können zivil- und strafrechtliche Folgen haben.
- Eine lückenlose Dokumentation der Maßnahmen ist entscheidend, um Haftungsrisiken zu minimieren.
Weiteres zu Managerhaftung und Versicherungsschutz finden Sie hier.
Die Haftung der Geschäftsführung bei Cyberangriffen ist nicht zu unterschätzen. Sorgfaltspflichtverletzungen können schwerwiegende Konsequenzen haben, die sich durch präventive Maßnahmen vermeiden lassen.