Weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens.

 Eckpunktepapier zum 3. Digitalisierungsgesetz veröffentlicht.

Weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Insight von Dr. Dr. Simon Alexander Lück

Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zum geplanten dritten Digitalisierungsgesetz im Gesundheitswesen erstellen lassen. Wann ein förmlicher Gesetzesentwurf folgt, ist noch unklar.

Das Eckpunktepapier hat insgesamt 12 Säulen. Besonders erwähnenswert:

  • Die Telemedizin soll weiter ausgebaut werden, etwa über die Ausweitung der Videosprechstunde und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
  • Digitale Gesundheits-Apps sollen stärker verankert werden, durch besseren Datenschutz und einen erweiterten Anwendungsbereich sowie integrierte Nutzung mit der elektronischen Patientenakte (ePA).
  • Digitale Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen entwickelt und durch die Soziale Pflegeversicherung finanziert werden.
  • Es soll eine EU-Öffnung der Telematikinfrastruktur (TI) kommen. Dadurch soll eine grenzüberschreitende Versorgung ermöglicht werden, insbesondere auch durch ein grenzüberschreitendes eRezept. Auch soll die Cross-border-Versorgung im Pandemiefall optimiert werden.
  • Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen sollen unterstützt werden, etwa durch eine Übersicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung über die Gesamtheit der medizinischen Leistungserbringer, mit z.B. Öffnungszeiten, Fachrichtung etc. Die Veröffentlichung soll über das nationale Gesundheitsportal (gesund.bund.de) erfolgen.
  • Die Telematikinfrastruktur soll weiterentwickelt werden, z. B. durch den Anschluss weiterer, nicht-akademischer Gesundheitsberufe.
  • Ebenfalls soll das eRezept fortentwickelt werden, beispielsweise durch Erweiterung des Verordnungsumfangs im Bereich der häuslichen Krankenpflege und der Hilfsmittel.
  • Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte. Hier soll an Schnittstellen zum Gesundheitsportal sowie am eng abgeglichenen Datenaustausch mit dem eRezept gearbeitet werden.
  • Eine verbindliche Kodierung von seltenen Erkrankungen in Krankenhäusern soll etabliert werden.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Partner und Leiter der Practice Group Healthcare & Pharmaceuticals, Herr Rechtsanwalt Dr. Dr. Simon Alexander Lück (Fachanwalt für Medizinrecht, Verwaltungsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht) zur Verfügung.