Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen.

 GKV-Versicherte bekommen eine App.

Patientendaten-Schutz-Gesetz beschlossen. GKV-Versicherte bekommen eine App.

Am 01.04.2020 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) auf den Weg gebracht. Digitale Lösungen wie das E-Rezept sollen vorangetrieben und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich geschützt werden.

GKV-Versicherten soll künftig eine App an die Hand gegeben werden, mit welcher sie E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen können. Solche Rezepte, aber auch Überweisungen an Fachärzte, sollen digital über die App zum Patienten und gleichermaßen vom Patienten zur Apotheke oder dem Weiterbehandler transferiert werden können.

Gesammelt werden diese Vorgänge in einer elektronische Patientenakte (ePA) im Rahmen der sogenannten Telematik-Infrastruktur. Gesundheitliche Leistungserbringer sollen die Akte auch mit Befunden, Arztbriefen sowie bildgebender Diagnostik und ab 2022 auch mit Dokumenten wie Impfausweis, Mutterpass, U-Heft für Kinder und Zahn-Bonusheft befüllen.

Der Versicherte entscheidet, ob er eine ePA will und welche Daten dort gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch über die Zugriffsberechtigungen.

Ärzte und Krankenhäuser, die die Akte erstmals befüllen, erhalten hierfür eine pauschale Vergütung in Höhe von EUR 10,00. Für die weitere Patientenunterstützung bei der Aktenverwaltung ist, auch für Apotheker, eine zusätzliche, noch festzulegende Vergütung vorgesehen.

Leistungserbringer werden dabei gesondert dem Datenschutz unterworfen. Technische Betreiber innerhalb der Telematik-Infrastruktur haben besondere Meldepflichten bei Störungen und Sicherheitsmängeln. Die Meldung erfolgt an die gematik GmbH. Diese ist Träger des Konzepts der Telematik-Infrastruktur, ihre Gesellschafter sind das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Verband der Privaten Krankenversicherung.

Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll voraussichtlich im Herbst 2020 in Kraft treten.