Steuern sparen mit Nießbrauch.

Steuern sparen mit Nießbrauch.

Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten wird häufig kritisch gesehen. Oft stehen hohen Werten nur recht niedrige steuerliche Freibeträge gegenüber. Daneben benötigt der Schenker die Einkünfte aus dem Vermögen (z.B. einem Mietshaus) für seine Altersversorgung. Gerade bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Wohnungen möchte man unabhängig bleiben und keine Miete zahlen.

Die Lösung heißt Nießbrauchvorbehalt

Beim Nießbrauchvorbehalt behält sich der Schenker i.d.R. lebenslänglich das Wohnrecht an der selbstgenutzen Immobile vor. Bei vermieteten Objekten sollen auch die Erlöse aus den Mieterträgen weiter an den Schenker gehen.

Steuerlich optimiert der Nießbrauchvorbehalt den Schenkungsvorgang, denn der jährliche Wert der Nutzungsrechte oder laufenden Mieterträge wird mit der statistischen Lebenserwartung des Schenkers multipliziert und mit einem steuerlichen Zinssatz i.H.v. 5,5 Prozent auf den Übertragungsstichtag abgezinst. Dieser sogenannte Kapitalwert der zukünftigen Nutzungen/ Erträge wird dann vom steuerlichen Wert des übertragenen Vermögens abgezogen. Nur der Saldo wird somit der Schenkungssteuer zugrunde gelegt.

Dies ermöglicht es mitunter auch sehr große Vermögen komplett steuerfrei auf nachfolgende Generationen zu übertragen, ohne dass Schenkungssteuern anfallen.

Steueroptimierung durch Nießbrauch am Beispiel

Übertragen z.B. jeweils 60-jährige Eltern ein ihnen je zur Hälfte gehörendes Mietshaus im steuerlichen Wert von 5,0 Mio. Euro und jährlichen Mieterträgen i.H.v. 225.000 Euro auf ihre beiden Kinder, so wird der Übertragungswert durch einen abzugsfähigen Nießbrauch i.H.v. rd. 3,0 Mio. Euro gemindert. Mutter und Vater übertragen zusammen steuerlich dann nur noch Werte i.H.v. rd. 2,0 Mio. Euro. Da jedes Elternteil zu jedem Kind über 400.000 Euro Freibetrag verfügt, bestehen insgesamt 1,6 Mio. Euro an Freibeträgen. Die Gesamtlast an Schenkungssteuer beträgt im Beispielfall dann nur rd. 45.000 Euro. Bei bereits einem weiteren Kind oder Enkel kann das Gesamtobjekt sogar komplett steuerfrei auf die nachfolgenden Generationen übertragen werden! Die Mieterträge verbleiben dabei bei den Eheleuten und sichern lebenslang ein auskömmliches Einkommen.

Steueroptimierung bei selbstgenutzten Objekten

Entsprechendes funktioniert auch mit selbstgenutzten Objekten an denen lebenslange Wohnrechte vorbehalten werden.

Und sofern das Objekt nur einem Elternteil gehört, kann die Immobilie unter Ausnutzung weiterer steuerlicher Sondervorschriften zunächst anteilig meist ebenfalls komplett steuerfrei auf den anderen Ehegatten übertragen werden. Danach können beide dann ihre Vermögensnachfolge wie beschrieben steueroptimiert regeln.

Nießbrauch optimiert Steuern

Nießbrauchregelungen reduzieren die steuerlichen Übertragungswerte damit mitunter dramatisch und ermöglichen es, die Schenker für die Zukunft materiell abzusichern.

Gestalten Sie aktiv und möglichst früh, bevor Werte steigen und Nießbräuche geringer werden, da die Schenker altern. Gerne beraten wir Sie in diesen Dingen konkret auf Ihren Fall und Ihre Zielsetzung.