Schenkungen: So verdoppeln Sie Freibeträge!

Schenkungen: So verdoppeln Sie Freibeträge!

Immer wieder erstaunt es Mandanten, wenn ich Ihnen zu einer ganz einfachen Steuerreduzierung im Rahmen von Schenkungen rate.

Aktuelle Freibeträge

Schenkt nur ein Elternteil Vermögen an ein leibliches Kind, gilt innerhalb von zehn Jahren ein Gesamt-Freibetrag in Höhe von 400.000,00 Euro. Bei Enkeln beträgt dieser Freibetrag immerhin noch 200.000,00 Euro.

Vermögensübergänge planen – Notverkäufe von Immobilien vermeiden

Da das Vermögen unter Ehegatten z.B. durch frühere Erbschaften häufig ungleich verteilt ist, führt dies gerade im Erbfall zu mitunter hohen Steuerbelastungen. Die Folge können Notverkäufe von Immobilien sein. Solche Notverkäufe allerdings können leicht vermieden werden, wenn der Vermögensübergang auf die nächsten Generationen geplant wird.

Schritte zur steueroptimierten Vermögensübertragung

Zunächst kann im Rahmen des Freibetrages unter Eheleuten auf den jeweils anderen Ehepartner steuerfrei Vermögen in Höhe von 500.000,00 Euro übertragen werden. Mit weiteren Gestaltungen, können aber auch sehr viel größere Beträge steuerfrei übergeleitet werden (Beiträge dazu folgen).

Wird das Vermögen unter den Eheleuten geglättet, können anschließend beide Elternteile steueroptimal auf Kinder und Enkel übertragen. Sie nutzen so ihre jeweiligen vorgenannten Freibeträge. Bei zwei Kindern sind das dann je Elternteil 2x je 400.000,00 Euro, in Summe also schon 1,6 Mio. Euro. Bei zwei weiteren Enkeln kommen nochmals je 2x 200.000,00 Euro, also 800.000 Euro hinzu.

Schenkungssteuerfreie Immobilienübertragung

In einem konkreten Fall haben wir mit dieser Gestaltung sowie einer weiteren Steueroptimierungs-Maßnahme eine Immobile aus langjährigem Familienbesitz im Wert von 3,5 Mio. Euro schenkungssteuerfrei auf nachfolgende Generationen übergeleitet. Und dies bei voller Verfügungsberechtigung und Sicherheit für die übergebenden Eltern.

Planung und Beratung bei Vermögensübertragungen lohnt sich. Sprechen Sie mich an!
Mehr zum Thema der steueroptimierten Vermögensnachfolge folgen.