Compliance: Herausforderungen für die Wirtschaft durch die Ampelkoalition.

 Verbandssanktionengesetz, EU-Whistleblower-Richtlinie und - Compliance im Immobiliensektor.

Compliance: Herausforderungen für die Wirtschaft durch die Ampelkoalition.

Der Koalitionsvertrag der zukünftigen Ampelkoalition liegt vor. Neben Schwerpunkten, wie Klimaneutralisierung und Digitalisierung, enthält er Vorhaben zur Verbesserung der Compliance im Unternehmen und in der Gesellschaft.

1. Verbandssanktionengesetz wird scheinbar nicht umgesetzt

Das Verbandssanktionengesetz (Unternehmensstrafrecht) gehört offenbar nicht zu den vorrangigen Koalitionsplänen. Die Koalition will das bestehende System der Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen, die Compliance-Anforderungen verletzen, überarbeiten. „Wir schützen ehrliche Unternehmen vor rechtsuntreuen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern. Wir überarbeiten die Vorschriften der Unternehmenssanktionen einschließlich der Sanktionshöhe, um die Rechtssicherheit von Unternehmen im Hinblick auf Compliance-Pflichten zu verbessern und für interne Untersuchungen einen präzisen Rechtsrahmen zu schaffen.“ Dieser Rechtsrahmen war eine der Schwächen in der Umsetzung des Unternehmensstrafrechts der Vorgängerregierung.

2. Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

Der Koalitionsvertrag sieht unter der Rubrik „Unternehmensrecht“ vor, die EU-Whistleblower-Richtlinie „rechtssicher und praktikabel“ umzusetzen. Whistleblower wollen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch vor erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichem Fehlverhalten, dessen Aufdeckungen im besonderen öffentlichen Interesse liege. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger sollen verbessert werden. Derzeit werden dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote geprüft.

3. Mehr Compliance im Immobiliensektor

Die Geldwäsche soll noch effektiver bekämpft werden. Geldwäschemeldungen aus dem Nichtfinanzbereich, insbesondere dem Immobiliensektor, sollen erleichtert werden. Illegale Finanzierung von Immobilien zum Zwecke der Geldwäsche soll durch eine Erhöhung der Meldebereitschaft bekämpft werden. Das Datenbankgrundbuch soll mit dem Transparenzregister verknüpft werden, um die „um sich greifende Verschleierung“ der wahren Eigentümer von Immobilien zu beenden.

Bei besonders finanzmarktnahen Verpflichteten soll die Geldwäscheaufsicht auf die BaFin übertragen werden.

Den Geldwäschebemühungen entsprechend will sich die Koalition nach den Plänen der EU-Kommission für eine EU-Geldwäschebehörde mit Sitz in Frankfurt einrichten.

Und zur Bekämpfung der Finanzkriminalität und der Schwarzarbeit soll auch der Zoll moderner und digitaler aufgestellt werden.

4. Gleichstellung von Männern und Frauen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern soll noch in diesem Jahrzehnt erreicht werden. Hierzu soll eine ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie des Bundes weiterentwickelt werden, u.a. mit einem Gleichstellungs-Check künftiger Gesetze und Maßnahmen. Auch der sogenannte „Gender-Data-Gap“ soll geschlossen werden. „Gender-Data-Gap“ bezeichnet fehlende oder unterrepräsentierte Datenerhebungen für ein bestimmtes Geschlecht bei Datenerhebungsverfahren, die gesellschaftlich, wirtschaftlich oder medizinisch relevant sind.

5. Höherer Frauenanteil in Führungspositionen angestrebt

Neben der Gleichstellung von Männern und Frauen wird erkennbar ein höherer Frauenanteil in Führungspositionen angestrebt. Dabei soll die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils in den Führungsebenen der Privatwirtschaft sowie des öffentlichen Dienstes ständig beobachtet werden. Im Sinne einer „Feminist Foreign Policy“ sollen Rechte, Ressourcen und Repräsentanz von Frauen und Mädchen weltweit gestärkt und gesellschaftliche Diversität gefördert werden. Es sollen mehr Frauen in internationale Führungspositionen entsandt werden sowie der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 umgesetzt und weiterentwickelt werden.

Zu hinterfragen gibt es bei jedem Koalitionsvertrag etwas. Im Vergleich zu früheren Koalitionsvereinbarungen, die manchmal sehr kämpferisch scheinbar gegen das Unternehmertum vorgehen wollte, sind hier einige geplante Verschärfungen vor dem Hintergrund einer besseren Planungs- und Rechtssicherheit zu begrüßen.

Die Parteien müssen noch zustimmen. Sollten Sie Fragen zu Umsetzungen und weiteren Hintergründen haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.