Vertragsgestaltung als Schlüsselfrage
Logistikunternehmen müssen bei Verträgen mit der Bundeswehr besonders strenge Anforderungen erfüllen. Dazu gehören Nachweise über Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, aber auch – sobald sensible Bereiche betroffen sind – Geheimschutzauflagen für Verschlusssachen. Zudem gelten technische Normen der Bundeswehr (z. B. Technische Lieferbedingungen oder NATO-Standards), die zwingend einzuhalten sind.
Die Verträge enthalten regelmäßig strenge sicherheitsrechtliche und organisatorische Vorgaben, etwa zur Einhaltung des Kriegswaffenkontrollgesetzes oder zur robusten Vertragserfüllung auch unter Krisenbedingungen. Für Unternehmen bedeutet das, dass sie Strukturen schaffen müssen, um Leistungen auch bei politischen Spannungen, Versorgungsengpässen oder erhöhten Sicherheitsanforderungen verlässlich zu erbringen.
Darüber hinaus ist eine Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform unerlässlich, um überhaupt an Ausschreibungen teilnehmen zu können. Parallel greifen strikte Compliance-Vorgaben, etwa im Bereich Antikorruption und Exportkontrolle, die durch regelmäßige Überprüfungen abgesichert werden. Wer diese Anforderungen unterschätzt oder vertraglich unzureichend absichert, läuft Gefahr, wirtschaftliche und rechtliche Risiken zu tragen, die schnell existenzielle Dimensionen erreichen können.
Außenwirtschaftsrecht und Compliance
Logistikunternehmen geraten schnell in den Anwendungsbereich des Außenwirtschaftsrechts:
- Transporte von Dual-Use-Gütern oder Rüstungsgütern können genehmigungspflichtig sein.
- Embargos und Sanktionslisten sind zwingend zu beachten – Verstöße sind strafbewehrt.
- Auch Dienstleistungen wie Wartung oder IT-Support im Ausland können exportkontrollrechtlich relevant sein.
Ohne funktionierende Exportkontroll-Compliance ist ein Einstieg in den Defence-Sektor kaum möglich.
Fördermittel und Netzwerke nutzen
Der Europäische Verteidigungsfonds (EDF) oder nationale Programme wie das ZIM fördern Innovationen. Netzwerke wie der BDSV oder regionale Cluster bieten Zugang zu Know-how und erleichtern den Markteintritt.
Fazit
- Neue Chancen: Bundeswehr-Sondervermögen schafft langfristige Aufträge für Transport, Lagerung und Versorgung.
- Besondere Anforderungen: Nachweise zu Zuverlässigkeit, Fachkunde, Leistungsfähigkeit und ggf. Geheimschutz sind Pflicht.
- Strenge Vorgaben: Verträge enthalten Regelungen zum Kriegswaffenkontrollgesetz und militärischen Normen.
- Krisenfestigkeit: Leistungen müssen auch unter schwierigen Bedingungen zuverlässig erbracht werden.
- Compliance-Pflichten: Antikorruption, Exportkontrolle, Embargos und Sanktionslisten sind strikt einzuhalten.
- Fördermöglichkeiten: Programme wie EDF oder ZIM sowie Netzwerke wie der BDSV erleichtern den Einstieg.
- Juristische Präzision: Sorgfältige Vertrags- und Rechtsprüfung entscheidet über Erfolg und Partnerschaft mit der Bundeswehr.
Das Wichtigste kurz zusammengefasst
- Strikte Einhaltung sicherheits- und geheimschutzrechtlicher Vorgaben sowie Nachweis von Zuverlässigkeit und Fachkunde.
- Erfüllung technischer und organisatorischer Normen der Bundeswehr, auch unter Krisen- und Verteidigungsbedingungen.
- Beachtung außenwirtschaftsrechtlicher Restriktionen, insbesondere hinsichtlich Exportkontrolle, Embargos und Genehmigungen nach der Außenwirtschaftsverordnung.








