Der Reim aus dem Lied von der Sesamstraße klingt vielen noch im Ohr: „Wer, wie, was, wieso, weshalb, warum – wer nicht fragt, bleibt dumm.“ Um von KI-Systemen brauchbare Ergebnisse zu erhalten, müssen die richtigen Fragen gestellt werden (Prompts). Dasselbe gilt für die Überprüfung bestehender Vertriebsverträge wie z.B. Vertragshändlerverträgen, insbesondere aber Franchiseverträgen. Dort stellen sich im Hinblick auf die Nutzung von KI nämlich neue Fragen, neue Regelungserfordernisse und neue Verantwortlichkeiten. Zwischen den Parteien sollte Einvernehmen herrschen bzw. durch die Überarbeitung vertraglicher Regelungen hergestellt werden im Hinblick darauf,
WER zuständig und verantwortlich ist für die Auswahl von KI-Systemen, für deren Integration ins Vertriebsnetzwerk, für die Schulung im Umgang mit KI und für deren Überwachung;
WIE die Nutzung von KI im Einklang mit rechtlichen Anforderungen einerseits und dem Erzeugen erheblicher Synergien, der Steigerung von Effizienz, der Beibehaltung der Unternehmenskultur, der Erfüllung des Markenversprechens und dem Ausschöpfen von Einsparungspotentialen andererseits gewährleistet werden soll;
WAS zu tun ist, wenn es aufgrund des Einsatzes von KI zu Fehlern kommt;
WIESO im Rahmen der Ausübung von Tätigkeiten unter dem Vertrag nur bestimmte KI-Systeme (und welche) genutzt werden dürfen;
WESHALB die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften und die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen zusätzlicher Regelungen und erhöhter Aufmerksamkeit bedürfen; und
WARUM eine kontinuierliche Überwachung der KI-Compliance und eine laufende Anpassung der Vereinbarungen erforderlich sein wird, so dass Änderungsvorbehalte gerechtfertigt sind.
Die Herausforderungen sind insbesondere für Franchisegeber immens, da sie nicht nur ihre eigene Organisation im Blick haben müssen, sondern das gesamte Netzwerk:
- es müssen klare Verantwortlichkeiten sowohl in der eigenen Organisation des Franchisegebers als auch im Vertragsverhältnis gegenüber den Franchisepartnern benannt und ausdrücklich im Vertrag zugewiesen werden;
- Schulungen müssen gleichermaßen für Mitarbeiter und für Franchisepartner durchgeführt werden und als laufende und dauerhafte Verpflichtung begriffen werden;
- das typischerweise bereits bestehende Recht des Franchisegebers zur Überprüfung systemkonformen Verhaltens der Franchisepartner sollte im Hinblick auf deren KI-Compliance ausgedehnt werden, um durch regelmäßige Audits Schäden für das System und die Marke abwenden zu können.








