Wenn ein Betriebsrat eine Reise tut, dann kann er was erzählen

 
Warum Betriebsräte sich vom Arbeitgeber nicht auf eine Online-Schulung verweisen lassen müssen.

Symbolbild für den Schulungsanspruch Betriebsräte: Teilnehmer sitzen in einem hellen Seminarraum und hören einem Vortragenden vor einer Präsentationsleinwand zu.

Betriebsräte haben einen Schulungsanspruch, Arbeitgeber müssen die Kosten dafür tragen. Aber müssen Arbeitgeber die gesamten Kosten für eine Präsenzschulung tragen, wenn eine identische, günstigere Onlineschulung zum gleichen Zeitpunkt buchbar gewesen wäre?

Der Schulungsanspruch von Betriebsräten

Betriebsräte haben gegenüber dem Arbeitgeber einen gesetzlichen Schulungsanspruch: Ist eine Schulung für ein Betriebsratsmitglied erforderlich, muss der Arbeitgeber die Kosten für die Schulung tragen es für diese Schulung freistellen.

Erforderlich ist eine Schulung laut BAG, „wenn die Schulung unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig ist, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann“.

Schon darüber kann es unterschiedliche Auffassungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geben. Zusätzliches Konfliktpotenzial entsteht, wenn der Betriebsrat eine verhältnismäßig teure Präsenzschulung bucht, obwohl die inhaltlich identische Schulung als Webinar verfügbar ist. Denn immerhin müsste der Arbeitgeber bei einer Online-Schulung keine Reisekosten bezahlen.

Beurteilungsspielraum des Betriebsrats

Bei der Entscheidung über die Teilnahme an Schulungen, hat der Betriebsrat grundsätzlich einen gewissen Beurteilungsspielraum – bezogen auf das Schulungsformat, Schulungsinhalte und den Schulungsort.

Bei seinen Entscheidungen muss der Betriebsrat dann aber neben den Interessen seiner Mitglieder auch betriebliche Belange des Arbeitgebers im Blick behalten. Bei gleich geeigneten Schulungen müsste er also die günstigere wählen.

Aber bedeutet das, dass Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder auf identische Online-Schulungen verweisen können, um Reisekosten zu sparen?

Präsenz vs. Webinar – der Fall vor dem BAG

Für zwei neue Mitglieder einer Personalvertretung aus dem Rheinland buchte der Personalrat eine mehrtätige Grundlagenschulung zum Betriebsverfassungsrecht in Potsdam. Günstigere, aber an sich genauso geeignete Präsenzschulungen passten den beiden Teilnehmern u.a. wegen Urlaub terminlich nicht.

Der Arbeitgeber übernahm allerdings nur die Schulungskosten, nicht aber die Reisekosten in Höhe von rund 1000 Euro. Die Mitglieder der Personalvertretung – für die das BetrVG anwendbar war – hätten zeitgleich an einer inhaltsgleichen Online-Schulung teilnehmen können.

Das Argument der Personalvertretung dagegen lautete: Eine Präsenzveranstaltung hätte im Vergleich zum Webinar einen deutlich besseren Lerneffekt. Der Arbeitgeber müsse deswegen in diesem Fall auch Reisekosten tragen.

Präsenzveranstaltungen effizienter

Mit dieser Auffassung behielt man Recht, der Arbeitgeber musste auch die Reisekosten übernehmen.

Denn ein Betriebsrat muss zwar betriebliche Belange des Arbeitgebers bei der Auswahl von Schulungen berücksichtigen. Er muss aber nicht die „billigere“ Variante wählen, wenn die teurere Schulung inhaltlich passender oder qualitativ besser ist. Grundlage der Entscheidung müssen allerdings objektiven Bewertungskriterien sein, keine subjektiven Erwägungen.

Dass Präsenzschulungen regelmäßig teurer sind, steht dem laut BAG nicht entgegen (Beschluss v. 07.02.2024, Az.: 7 ABR 8/23), auch wenn zum gleichen Thema zum gleichen Zeitpunkt ein entsprechendes Webinar buchbar gewesen wäre.

Auch das BAG erkannte an, dass eine Präsenzveranstaltung auch bei identischen Inhalten in Hinblick auf den Lernerfolg deutlich effizienter als ein Webinar sei.

Kosten für Schulungen ohne Ende?

Und doch bedeutet dieses Urteil nicht, dass Arbeitgeber alle erdenklichen Schulungskosten für Betriebsräte tragen müssen: Verhältnismäßig müssen die Kosten dann doch bleiben. Das gebieten der Grundsatz der Kostenschonung und das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

So kommt es also letztlich auch hier immer auf eine konkrete Abwägung im Einzelfall an.

Was wir für Sie tun können

Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch von Betriebsräten? Sprechen Sie uns gerne an!

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Betriebsräte haben einen Schulungsanspruch, der Arbeitgeber muss Kosten für konkret erforderliche Schulungen tragen.
  • Grundsätzlich muss der Betriebsrat bei der Auswahl der Schulung auch finanzielle Interessen des Arbeitgebers im Blick behalten
  • Sind Webinar und Präsenzveranstaltung inhaltsgleich und termingleich, muss der Betriebsrat nicht zwangsläufig das billigere Webinar buchen. Der höhere Lerneffekt der Präsenzschulung rechtfertigt die höheren Kosten