Alles spricht dafür, dass das BAG in einer sehr aktuellen Entscheidung den ausufernden Auskunftsanfragen nun einen (weiteren) Riegel vorschiebt: Der pauschale Antrag auf Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO reicht nicht mehr aus.
Dieser Artikel erschien am 19.01.2022 im Deutscher Anwaltspiegel: Artikel lesen