TikTok-Verbot für Diensthandys.

 Ist das auch in der Privatwirtschaft möglich?

TikTok-Verbot für Diensthandys.

In den USA, Canada und der EU verbieten Behörden Beschäftigten die Nutzung der App TikTok auf Diensthandys. Stellt sich die Frage: Inwieweit können private Arbeitgeber die Nutzung von Diensthandys, gemischt genutzten und Privathandys einschränken?

TikTok: internationale Regelungen der Behörden

TikTok gehört zu den beliebtesten sozialen Netzwerken weltweit. Allerdings steht der Betreiberkonzern Bytedance im Verdacht, der chinesischen Staatsführung Zugang zu Nutzerdaten zu geben. So verwundert es nicht, dass die US-Regierung Beschäftigten untersagte, die App TikTok auf Dienstgeräten zu nutzen.

Die EU zog nach: Die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europaparlament untersagten Beschäftigten, die TikTok-App auf ihren Dienstgeräten zu installieren. Für Parlamentsmitarbeiter gilt das TikTok-Verbot auch für private Geräte, wenn sie mit geschäftlichen E-Mail-Accounts bzw. Dienst-Netzwerken verknüpft sind. Deutsche Behörden – anders als einige nationale Behörden in der EU – haben bisher kein entsprechendes Verbot erlassen.

Nutzungsregelungen für Diensthandys in der Privatwirtschaft?

Dass Behörden die Nutzung von Smartphones regeln können, ist nachvollziehbar. Immerhin gilt es, staatliche Informationen gegen möglichen unbefugten Zugriff durch andere Staaten zu schützen. Aber sind derartige Regelungen auch in der Privatwirtschaft in Deutschland denkbar?

Die Antwort lautet kurz und knapp: Ja, Arbeitgeber können die Nutzung von Diensthandys und Privathandys am Arbeitsplatz detailliert regeln. Damit können sie auch Einfluss darauf nehmen, ob bestimmte Apps installiert sein dürfen. Denn die Nutzung von Diensthandys darf der Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts grundsätzlich uneingeschränkt regeln. Auch im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung kann beispielsweise geregelt werden, dass

  • Diensthandys privat,
  • Diensthandys nicht privat,
  • bestimmte Apps (TikTok, Telegram etc.) auf Diensthandys – ob rein beruflich oder auch privat genutzt! – nicht installiert

werden dürfen.

Halten sich Beschäftigte an eine solche Regelung nicht, kann das Grundlage für eine Abmahnung sein, bei mehrfachen Verstößen auch für eine Kündigung.

Können Arbeitgeber Handys kontrollieren?

Aber wie können Arbeitgeber das nachvollziehen?

Handys bzw. Smartphones, die ausschließlich beruflich genutzt werden dürfen, darf der Arbeitgeber kontrollieren. So ist es möglich zu überprüfen, ob wirklich keine Apps installiert sind, deren Nutzung untersagt wurde, oder ob das Handy doch privat genutzt wird.

Das bedeutet: Geht es um die Kontrollierbarkeit bestimmter Regelungen für die Nutzung von Dienstgeräten, ist es sinnvoll, eine private Nutzung der Dienstgeräte auszuschließen, vor allem für Beschäftigte, die in datensensiblen Bereichen arbeiten.

Generelles Verbot von Privathandys am Arbeitsplatz?

Außerdem können Arbeitgeber die Nutzung von Privathandys am Arbeitsplatz komplett für alle Beschäftigten untersagen – zumindest während der Arbeitszeit, nicht jedoch für Pausenzeiten.

Der Betriebsrat muss bei einer solchen generellen Regelung übrigens nicht beteiligt werden, weil diese Regelungen das unmittelbare Arbeitsverhalten der Beschäftigten betreffen. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) Ende 2023 (BAG, Urteil v. 17.10.2023, Az.: 1 ABR 24/22).

Sind Einzelverbote denkbar?

Grundsätzlich gilt für Arbeitgeber auch bei Regelungen der Nutzung von Handys der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Insofern sollten entsprechende Regelungen für die gesamte Belegschaft bzw. homogene Gruppen gelten.

Und doch ist es möglich, Einzelverbote oder einzelne Ausnahmen zu regeln. Wichtig ist dann nur: Es muss einen nachvollziehbaren sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung unterschiedlicher Beschäftigter oder Beschäftigtengruppen geben (z. B. Risiko von Industriespionage, ein auffälliger Arbeitszeitverlust durch Ablenkung etc.).

Was wir für Sie tun können!

Wollen Sie die Nutzung von Dienst- und Privathandys am Arbeitsplatz verbindlich und rechtssicher regeln? Wir unterstützen Sie! Kontaktieren Sie uns gerne.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Arbeitgeber können die Nutzung von Dienst- und Privathandys regeln und z. B. einzelne Apps auf (auch) geschäftlich genutzten Geräten verbieten.
  • Solche Regelungen sind laut BAG nicht mitbestimmungspflichtig.
  • Die private Nutzung von Diensthandys zu untersagen, hat für Arbeitgeber Vorteile.