Datenschutz in der Volksrepublik China.

 Ein Überblick über die Regeln für grenzüberschreitende Datentransfers aus China.

Datenschutz in der Volksrepublik China.

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und China sind trotz der Herausforderungen weiterhin positiv. Datenschutz ist aber und gerade in diesem Kontext ein wichtiges Thema.

Deutsch-chinesische Beziehungen

Datenschutz ist nicht nur in Deutschland, sondern auch im internationalen Wirtschaftsverkehr ein wichtiges Thema. Die EU-DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz regeln in Deutschland die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten.

Auch in China gab es in jüngster Zeit wichtige Gesetzgebung im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit.

Das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten in China: PIPL

Das Gesetz zum Schutz persönlicher Daten 个人信息保护法 (Personal Information Protection Law, PIPL) trat am 01.11.2021 in Kraft. Es schützt die Rechte und Interessen betroffener Personen in Bezug auf personenbezogene Daten, regelt die Verarbeitung solcher Daten und fördert deren sachgemäße Verwendung.

Das PIPL gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten von natürlichen Personen in China. Nach Art. 3 Abs. 2 PIPL gilt es außerdem für ausländische Unternehmen, die Daten chinesischer Bürger verarbeiten. Das entspricht Art. 3 Abs. 2 DSGVO.

Wenn ausländische Unternehmen Produkte oder Dienstleistungen für chinesische Bürger bereitstellen oder deren Daten analysieren wollen, müssen sie gemäß Art. 53 PIPL einen Vertreter in China benennen und ihn den lokalen Datenschutzbehörden melden.

Grundsätze für die Verarbeitung nach PIPL

Personenbezogene Daten sind gemäß Art. 5 PIPL nach den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Zulässigkeit, Notwendigkeit und des guten Glaubens zu behandeln und dürfen nicht mit irreführenden, betrügerischen oder erzwungenen Mitteln erhoben werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss nach Art. 6 PIPL einen eindeutigen und angemessenen Zweck haben und in direktem Zusammenhang mit dem Zweck der Erhebung stehen.

Die Erhebung personenbezogener Daten ist auf das zur Erreichung des Zwecks der Verarbeitung erforderliche Mindestmaß zu beschränken.

Die Verarbeitung erfolgt außerdem gemäß Art. 7 PIPL nach den Grundsätzen der Offenheit und Transparenz. Um diese zu wahren, müssen die Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten offengelegt und Zweck, Methode und Umfang klar angegeben werden.

Grenzüberschreitende Datentransfers

Für die Zulässigkeit grenzüberschreitender Datentransfers gibt es dann folgende drei Möglichkeiten:

  • Standardvertragsklauseln
    In folgenden Fällen können die Daten auf der Grundlage von Standardvertragsklauseln ins Ausland transferiert werden:

    • Betreiber nicht-kritischer Informationsinfrastrukturen überträgt Daten.
    • Es werden personenbezogene Daten von weniger als 1 Million Personen verarbeitet.
    • Die kumulative Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Landes seit dem 01.01. des Vorjahres betrifft weniger als 100.000 Personen.
    • Die kumulative Übermittlung sensibler personenbezogener Daten außerhalb des Landes seit dem 01.01. des Vorjahres betrifft weniger als 10.000 Personen.
  • Authentifizierung personenbezogener Daten
    Verarbeiter personenbezogener Daten im Ausland können gemäß Art. 3 Abs. 2 PIPL eine Authentifizierung der Verarbeitung durch eine spezialisierte Agentur oder ihre Vertreter in China beantragen. Der ausländische Verarbeiter führt eine Datenschutz-Folgenabschätzung (vergleichbar mit Art. 35 DSGVO) durch und erstellt einen Bericht, der mindestens drei Jahre aufbewahrt werden muss.
  • Sicherheitsbewertung
    In den folgenden Fällen erfordert ein grenzüberschreitender Datentransfer eine Sicherheitsbewertung:

    • Verarbeiter der wichtigen Daten,
    • Betreiber kritischer Informationsinfrastrukturen und Datenverarbeiter, die personenbezogene Daten von mehr als 1 Million Personen verarbeiten,
    • Datenverarbeiter, die seit dem 01.01. des Vorjahres personenbezogene Daten von 100.000 Personen oder sensible personenbezogene Daten von insgesamt 10.000 Personen ins Ausland übermittelt haben.

Was wir für Sie tun können!

Sie haben Fragen zum Thema internationale Datentransfers mit China und zum chinesischen Datenschutz? Sprechen Sie uns gerne an!

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Das PIPL sieht auch extraterritoriale Anwendung vor.
  • Grundsätze der Datenverarbeitung in China sind: Rechtmäßigkeit, Notwendigkeit und guter Glauben, Minimierung und Transparenz.
  • Es gibt drei Möglichkeiten für grenzüberschreitende Datentransfers: Standardvertragsklauseln, Authentifizierung, Sicherheitsbewertung.