So kann gleichermaßen eine Privatperson wie ein Wirtschaftsunternehmen von einer bestimmten rechtsverletzenden Wort- und/oder Bildberichterstattung betroffen sein. Auf der anderen Seite kann es einem Presseverlag oder Autoren darum gehen, gerade eine ganz bestimmte Darstellung oder Berichterstattung zu wählen, um den gewünschten journalistischen oder wirtschaftlichen Zweck zu erreichen.
Unsere Beratungsleistungen umfassen die Prüfung der rechtlichen Auswirkungen von Presseveröffentlichungen jeglicher Art vor Ihrer Veröffentlichung wie auch die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung unserer Mandanten bei Auseinandersetzungen um die presserechtliche Zulässigkeit bestimmter Wort- und Bilddarstellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte im Presse- und Medienrecht
- Bildnis- und Äußerungsschutz
- Unternehmensschutz (z. B. Rankings, Produktberichterstattung)
- Durchsetzung und Abwehr von presserechtlichen Ansprüchen (u. a. Unterlassung, Widerruf, Schadensersatz),
- Gegendarstellungsrecht
- Presse-Ordnungsrecht (Impressum, Anzeigengestaltung)