Gesellschafterstreit.

 Schnell und nachhaltig lösen.

In jeder Gesellschaft besteht das Risiko, dass es im Verlauf der Jahre zu Streitigkeiten unter den Gesellschaftern kommt.

Diese können einen sehr realen Hintergrund haben, wie etwa die bewusste Schädigung der Gesellschaft durch einen oder mehrere Gesellschafter, der Missbrauch der Mehrheitsmacht in der Gesellschafterversammlung oder Verstöße gegen ein Wettbewerbsverbot. Sie können aber auch schlicht das Ergebnis mangelnder Kommunikation und Fähigkeit zur Konfliktlösung im Zusammenhang mit divergierenden Vorstellungen beispielsweise hinsichtlich der weiteren Geschäftspolitik sein. Oft schwelen Konflikte schon über längere Zeit, bevor es zum offenen Streit kommt. Ist dieser einmal ausgebrochen, ist schnelles und konsequentes Handeln erforderlich. Dieses Handeln sollte unbedingt einem strategischen Konzept folgen. Hierbei ist zunächst zu klären, ob der Streit im eigentlichen Sinne zu „gewinnen“ ist oder eine gerichtliche Auseinandersetzung stattdessen lediglich eine Eskalationsdynamik in Gang setzt, die schon bald nicht mehr beherrscht werden kann.

Wir beraten Sie bei Gesellschafterstreitigkeiten in allen Fragen und Stadien. Wo eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, vertreten wir Ihre Interessen vor allen Land- und Oberlandesgerichten im gesamten Bundesgebiet.

Rechtsanwalt Tobias Hollerbach und Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Fissenewert, beide Partner bei BUSE Rechtsanwälte, sind spezialisiert auf gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen in mittelständischen Unternehmen aller Größen und Branchen und verfügen über 20 Jahre Berufserfahrung auf diesem Gebiet.

  • Beratung von Gesellschaftern in Gesellschaften aller Rechtsformen (GbR, KG, GmbH, AG)
  • Vielfältige Erfahrung in umfangreichen Gesellschafterauseinandersetzungen
  • Konfliktmoderation
  • langjährige Betreuung von Unternehmerfamilien
  • bundesweit

Unsere Leistungen

Aus langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung mittelständischer Unternehmen unterschiedlichster Branchen und Größen kennen wir die typischen Abläufe und Mechanismen eines Gesellschafterstreits. Und wir wissen, dass es für eine effektive und nachhaltige Lösung von Gesellschafterstreitigkeiten mehr bedarf als einer rein juristisch-funktionalen Betrachtung.

Deshalb bieten wir Ihnen u.a. folgende Leistungen:

  • Umfassende Analyse der Situation und der rechtlichen Möglichkeiten und Risiken
  • Ermittlung Ihrer besonderen Bedürfnisse und Ziele
  • Erarbeitung eines Strategie für das weitere Vorgehen und konkrete Vorschläge für deren Umsetzung
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und ggf. Vertretung in diesen Versammlungen
  • umfassende Vertretung in der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen bzw. deren Abwehr
  • Schnelle Sicherung von Ansprüchen im einstweiligen Rechtsschutz
  • Unternehmensbewertung (insbes. gemäß Unternehmensbewertungsstandard IDW S1)
  • Komplette steuerliche Begleitung beim Austritt/Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Gesellschaft und/oder der Geschäftsführung
  • ggf. Beratung in etwaigen familien- und erbrechtlichen Fragestellungen, die im Zusammenhang mit den Gesellschafterstreitigkeiten stehen, durch entsprechende Spezialisten

Komplexe Fragestellungen

Der gesellschaftsrechtliche Streit ist eine sehr spezielle und komplexe Materie, in der stets das spezifische Recht der jeweiligen Gesellschaftsform richtig angewandt werden muss. Während sich beispielsweise bei den Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) die Klage im Regelfall gegen die Gesellschaft richtet, richtet sie sich bei den Personengesellschaften (GbR, oHG, KG) zumeist gegen den oder die Mitgesellschafter. Aber auch Klagen gegen den Mitgesellschafter und die Gesellschaft gleichzeitig sind denkbar. Eine sachgerechte gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung Prozess setzt daher die umfassende Kenntnis der jeweiligen Rechtsform und ihrem materiellen Recht voraus.

Sie erfordert darüber hinaus viel Erfahrung und die Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung, die die Gesetzgebung teilweise ergänzt oder sogar modifiziert hat.

Besondere Bedeutung hat im Gesellschafterstreit darüber hinaus der einstweilige Rechtsschutz (einstweilige Verfügung), mit dem häufig bereits im Vorfeld des Streits Fakten geschaffen und entscheidende Weichen gestellt werden können.

Streit in der Familiengesellschaft

Gerade Familienunternehmen sind besonders häufig von Streitigkeiten von einzelnen Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen betroffen, die zudem noch mit besonderer Vehemenz geführt werden. Dafür gibt es zahlreiche bekannte Beispiele, wie etwa die der Familien Aldi, Haribo, Tönnies und Suhrkamp, um nur einige zu nennen.

Diese Streitigkeiten haben ihren Ursprung häufig in der komplexen Sozialbeziehung zwischen den Gesellschaftern und der Tatsache, dass sich bei Familienunternehmen zwei ihrer Natur nach gegensätzliche Systeme überlagern, nämlich das auf Bindung und emotionale Nähe ausgerichtete System Familie und das auf Funktion, rationale Planung und wirtschaftlichen Erfolg ausgerichtete System Unternehmen. Entsprechend reichen hier die Konflikte oft schon in die Kindheit zurück und verstärken sich über die Jahre immer weiter.

Der offene Streit bricht dann meist im Zusammenhang mit einer misslungenen Unternehmensnachfolgeregelung aus, weshalb dieser insoweit zentrale Bedeutung zukommt.

Typische Streitfelder

Typische Streitigkeiten im Gesellschaftsrecht sind die sog. Beschlussmängel-streitigkeiten, mit denen Beschlüsse der Gesellschafterversammlung entweder beseitigt werden sollen (Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklagen) oder die nicht erfolgte Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung durch ein Urteil ersetzt werden soll (positive Beschlussfeststellungsklagen). Damit steht dem Minderheitsgesellschafter ein sehr effektives Mittel zur Verfügung, sich gegen rechtswidrige Beschlüsse des Mehrheitsgesellschafters bzw. der Gesellschaftermehrheit zur Wehr zu setzen und diese rechtlich überprüfen zu lassen.

Gegenstand vieler gesellschaftsrechtlicher Klagen sind ferner die Einziehung von Anteilen eines Gesellschafters oder dessen Ausschluss aus der Gesellschaft aus wichtigem Grund. Solche Maßnahmen kommen dann in Betracht, wenn der betreffende Gesellschafter in besonders schwerer und/oder nachhaltiger Weise seine Pflichten als Gesellschafter verletzt hat. Da sie den betroffenen Gesellschafter faktisch enteignen, sind die Gerichte hier sehr zurückhaltend. Gerade kriminelle Handlungen eines Gesellschafters zu Lasten der Gesellschaft können aber durchaus eine solche Maßnahme rechtfertigen.

Ein weiteres Konfliktfeld, welches nicht notwendig, aber häufig mit Einziehungs- bzw. Ausschlussklagen einhergeht, ist die Abberufung eines Gesellschafters als Geschäftsführer gegen seinen Willen. Hier geht es meist um die Frage, ob ein wichtiger Grund für seine Abberufung besteht und/oder ob der Bestand von Sonderrechten einer Abberufung entgegensteht.

Stellt sich der Ausschluss eines Gesellschafters und/oder dessen Abberufung als Geschäftsführer als rechtmäßig heraus, schließt sich die Frage an, welche Abfindungsansprüche ihm für den Verlust seiner Stellung als Gesellschafter bzw. aufgrund seiner Kündigung als Geschäftsführer zustehen.